Nach der politischen Einigung auf einen neuen Stabilitätspakt im vergangenen November wurde der Pakt am Dienstag formal im Ministerrat abgesegnet.
Danach muss noch der Beschluss im Nationalrat erfolgen. Die Einigung sieht vor, dass 2026 bis 2029 Bund und Sozialversicherung jeweils rund um 76 Prozent der Verschuldungsmöglichkeiten erhalten, der Rest fällt auf Länder und Gemeinden. Ab 2030 wird dann unbefristet der Prozentsatz mit 76:24 angewendet.
Einigung auf Aufteilung nach monatelangen Verhandlungen
Nach monatelangen Verhandlungen hatten sich Bund, Länder und Gemeinden Ende November auf eine Aufteilung der Verschuldungsmöglichkeiten verständigt. Gleichzeitig wurden bessere Informationspflichten für die Länder vereinbart, um unangenehme Budget-Überraschungen wie im Jahr 2025 zu vermeiden. Der Budget-Kurs soll eingehalten werden. 2028 will man aus dem EU-Defizitverfahren herauskommen.
Für 2026 wird laut den damals verkündeten Plänen weiterhin ein Defizit von 4,2 Prozent des BIP angepeilt - 3,07 Prozent dürfen Bund und Sozialversicherung für sich beanspruchen, 1,13 Prozent Länder und Gemeinden. Für letztere bedeutet dies eine leichte Verbesserung gegenüber den bisherigen Regelungen. Denn bisher durften die Länder und Gemeinden nur 22,2 Prozent der Verschuldung verursachen, in den kommenden Jahren sind es im Schnitt 24,25 Prozent. Im Vorfeld hatten die Bundesländer auf einen Anteil von mindestens 25 Prozent gedrängt.
Vereinbart wurde ein Pfad, nach dem Länder und Gemeinden im Jahr 2026 mit 26,9 Prozent einen etwas höheren Anteil haben werden, in den beiden Jahren danach sinkt er auf rund 23 Prozent. Gelten soll der Stabilitätspakt auch über die Anpassungsperiode bis 2029 hinaus: Mit einem Verhältnis 24 zu 76 Prozent für Länder und Gemeinden auf der einen Seite, Bund und Sozialversicherungen auf der anderen.
Die Verschuldungsmöglichkeiten zwischen den Ländern werden gemäß Bevölkerungszahl verteilt. Damit fallen etwa auf Wien 22 Prozent und auf Niederösterreich 18,8 Prozent. Am anderen Ende der Skala stehen Vorarlberg mit 4,5 und das Burgenland mit 3,3 Prozent.
Bessere innerstaatliche Abstimmung bei Zahlen angepeilt
Angepeilt wird eine bessere innerstaatliche Abstimmung bei den Zahlen. Zur Umsetzung der Verpflichtungen werden politische Koordinationskomitees eingerichtet, in denen Beschlüsse einstimmig fallen sollen. Sicher gestellt werden soll auch, dass der Bund künftig zeitnah die Länder-Zahlen erhält, damit unangenehme Überraschungen wie 2025 nicht mehr möglich sind.
Während die bessere Transparenz vor allem dem Bund ein Anliegen war, wird auch ein Ansinnen der Länder in der 15a-Vereinbarung aufgenommen. Dabei geht es um Klagen, dass sie bei einzelnen Abgaben wie der Digitalsteuer oder der CO2-Abgabe keinen Anteil erhalten. Festgelegt wird nun, dass etwa bei Steuerreformen (aber auch bei Verschiebungen von Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften) Bund, Länder und Gemeinden über Verlangen eines Vertragspartners Verhandlungen über die Reduktion oder Erhöhung der Haushaltsziele führen müssen. Eine Anpassung kann dann für Jahre erfolgen, in denen die Mindereinnahmen der Länder und Gemeinden aufgrund von abgabenrechtlichen Maßnahmen des Bundes 0,3 Prozent des BIP überschreiten.