Der Rechnungshof kritisiert Doppelgleisigkeiten bei der Vergabe von Mitteln des Auslandskatastrophenfonds (AKF).
In einem am Freitag veröffentlichten Bericht heißt es, ein Großteil des Mitteleinsatzes entfalle auf bereits bestehende Katastrophen, obwohl der Fonds ursprünglich für unvorhergesehene Katastrophen vorgesehen war. Es fehle überdies eine formell festgelegte Strategie im Außenministerium.
Weiters habe das Ministerium Projekte selbst umgesetzt, obwohl die Austrian Development Agency (ADA) als dafür zuständige Stelle festgelegt sei. Dies habe zu Doppelgleisigkeiten bei der Mittelvergabe geführt. Außerdem kritisiert der Rechnungshof eine nicht nachvollziehbare Dokumentation über die Entscheidungsgrundlagen zur Vergabe von AKF-Mitteln.
Der Rechnungshof empfiehlt, die Mittelvergabe über die ADA als einheitliche Abwicklungsstelle durchzuführen. Laut einer Stellungnahme des Außenministeriums würden seit Jänner 2023 alle AKF-Mittel im Wege der ADA umgesetzt.
Überprüft wurden die Jahre 2019 bis 2023. In diesem Zeitraum seien zwischen 15 Millionen Euro (2019) und 108,96 Millionen Euro (2022) ausbezahlt worden. Lediglich zu 31 Prozent wurden die Mittel laut Rechnungshof für neu eingetretene Katastrophen eingesetzt. Im Jahr 2022 seien etwa 87 Prozent des Mitteleinsatzes auf bereits bestehende andauernde Katastrophen in Empfängerländern wie zum Beispiel Syrien entfallen.