Die Einführung einer Teilpension wird von den ersten Begutachtungsstellungnahmen begrüßt. Jedoch gibt es in Details auch Kritik.
So drängt der Seniorenrat auf einen Rechtsanspruch und sieht die Industriellenvereinigung eine "Statistikverzerrung", wenn Teilpensionisten als Erwerbstätige gezählt werden. Zudem ist der IV der ebenfalls vereinbarte Nachhaltigkeitsmechanismus zu wenig verbindlich.
Mit der Teilpension wird es - einen entsprechenden Parlamentsbeschluss vorausgesetzt - ab kommendem Jahr möglich sein, reduziert weiter zu arbeiten und gleichzeitig einen bereits angesparten Teil der Pension zu beziehen. Dafür wird die Altersteilzeit schrittweise eingeschränkt. Sie kann künftig nur noch drei statt wie bisher fünf Jahre genutzt werden. Letzteres wird vom ÖGB ausdrücklich nicht begrüßt. Die Altersteilzeit habe viele ältere Beschäftigte dazu motiviert, länger im Erwerbsleben zu verbleiben.
Dazu kommt ein Nachhaltigkeitsmechanismus. Werden die Ausgaben für das Pensionssystem bis 2030 nicht entsprechend gedämpft, wird die Regierung verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen. Das Bündel an Möglichkeiten umfasst einen erschwerten Zugang zur Korridorpension, Beitragserhöhungen, ein erhöhtes Antrittsalter, geringere Anpassung oder verschlechterten Kontoprozentsatz, der für die Höhe des Ruhestandsbezugs mit verantwortlich ist.
Aus Sicht des Seniorenrats ist der Zielpfad, der im Gesetz dargelegt ist, nicht realistisch, weil viel zu niedrig. Angesichts dessen, dass gerade in den kommenden Jahren besonders geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand treten werden, werde der Nachhaltigkeitsmechanismus 2030 wohl auf jeden Fall ausgelöst.
Ganz anders lautet die Kritik der Industriellenvereinigung. Die Regelung stelle nur ein Budgetmonitoring für das Kapitel Pensionsversicherung dar. Dieses ist an sich für die IV zu begrüßen, doch könne ein Berichtswesen einen echten Mechanismus nicht ersetzen. So sind aus Sicht der Industriellenvereinigung auch die Schrauben, an denen gedreht werden könnte, zu allgemein und unpräzise angeführt. Dem ÖGB ist der Mechanismus hingegen zu unflexibel. Wenn die Ausgaben strikt gedeckelt seien, könnte es schwierig sein, auf unerwartete demografische oder wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren.
Was die Teilpension angeht, gibt es jede Menge Detailkritik. Unter anderem missfällt der IV, dass eine 38,5 Stunden-Woche als Normalarbeitszeit herangezogen wird. Während für die Industriellenvereinigung feststeht, dass die Teilpension Vereinbarungssache sein muss, drängen die Seniorenvertreter auf einen Rechtsanspruch. Stimme ein Arbeitgeber einer Teilpension nicht zu, könne das rasch zu einer Kündigung führen, deren Folge eine Vollpension wäre.