
Normalerweise gilt: Das Bürgergeld wird immer am ersten Werktag des Monats ausgezahlt. In der Regel bedeutet das, dass du dein Geld am 1. des Monats auf dem Konto hast. Fällt dieser Tag jedoch auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Auszahlung auf den nächsten Werktag.
Im Juni 2025 haben wir eine besondere Situation: Der 1. Juni fällt auf einen Sonntag, was entsprechend eine Verschiebung bedeutet. Das Geld sollte aber am ersten Werktag ausgezahlt werden.
Wenn du auf die pünktliche Auszahlung des Bürgergeldes angewiesen bist, solltest du deine Ausgaben entsprechend planen. Da die Auszahlung erst am 2. Juni erfolgt, ist es ratsam, mit deinem Budget bis dahin hauszuhalten.
Ja! Die Regelung betrifft nicht nur das Bürgergeld, sondern auch andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter. Auch diese werden am ersten Werktag des Monats ausgezahlt - in diesem Fall also ebenfalls am 2. Juni 2025.
Bei Feiertagen und Wochenenden am Monatsanfang besteht eine Besonderheit: Die Jobcenter und Arbeitsagenturen bemühen sich, die Zahlungen vor dem eigentlichen Termin anzuweisen, damit du nicht zu lange auf dein Geld warten musst. Das bedeutet, dass die Überweisung in solchen Fällen schon einige Tage vorher in die Wege geleitet wird.
Sollte dein Bürgergeld am 2. Juni 2025 nicht auf deinem Konto eingegangen sein, ist es ratsam, zunächst einen Tag abzuwarten. Bei anhaltenden Problemen kannst du dich an dein zuständiges Jobcenter wenden. Halte dafür deine Kundennummer bereit.
Viele Jobcenter bieten mittlerweile Online-Portale an, über die du den Status deiner Zahlungen überprüfen kannst. Das kann besonders an Feiertagen hilfreich sein, wenn die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist.
Denk daran: Eine gute Planung ist alles! Mit dem Wissen um den Auszahlungstermin kannst du deine Finanzen entsprechend organisieren und kommst gut durch den Monatswechsel.
