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Stocker-Vorstoß zu Menschenrechten: NEOS legen Angelegenheit ad acta

28-05-2025, 11:38

Nach dem Vorstoß von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) für eine Veränderung der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Migrationsbereich haben die NEOS die Angelegenheit nun abgehakt.

Der Regierungschef hatte dafür Kritik seiner Koalitionspartner geerntet. Die Sache sei nach einem Gespräch nun "erledigt", sagte NEOS-Klubobmann Yannick Shetty vor dem Ministerrat am Mittwoch. Künftig wolle man sich besser abstimmen, habe es sich doch nicht um eine Aktion der Regierung, sondern des Bundeskanzlers gehandelt.

Stocker unterzeichnete Brief

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) stehe in Österreich in Verfassungsrang und werde von niemandem infrage gestellt, auch nicht vom Bundeskanzler, meinte Shetty. Dieser hatte einen Brief unterzeichnet, in dem dazu aufgerufen wurde, die Auslegung der EMRK zu ändern, damit ausländische Straftäter leichter ausgewiesen werden können. Insgesamt beteiligten sich neun EU-Staaten an der Initiative. Es brauche jedenfalls mehr Ordnung und Kontrolle in der Asylpolitik, meinte Shetty.

Die Nationalratsabgeordnete Stephanie Krisper (NEOS) hatte Stockers Vorstoß zuvor als "Alleingang" beschrieben, ihre SPÖ-Kollegin Petra Bayr diesen gegenüber der APA als "sehr problematisch" bezeichnet. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) meinte am Mittwoch, sie gehe nicht davon aus, dass vom Grundsatz, dass die Menschenrechte für alle Menschen gleich gelten, abgegangen werde. Sie plädierte, sich auf die Umsetzung des gemeinsamen Asylpakts der EU, der 2026 in Kraft tritt, zu konzentrieren.

Auch Plakolm äußerte sich

Integrations- und EU-Ministerin Claudia Plakolm (ÖVP) sprach hingegen von einer parteiübergreifenden Initiative auf EU-Ebene, mit der eine gemeinsame Diskussion angeregt werden solle. Bei der Abschiebung von Straftätern seien Staaten schließlich oftmals die Hände gebunden. Der beste Rechtsstaat nütze nichts, wenn man ihn nicht schützen und straffällige Asylwerber nicht abschieben könne. Es gehe hingegen nicht um die Beeinflussung von Gerichten, betonte sie.

(APA/Red)

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