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Nach Aus für Marchfeld Schnellstraße: Land NÖ zieht vor Höchstgerichte

Heute, 09:29

Gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), mit dem die Genehmigung für die Marchfeld Schnellstraße (S8) verweigert wurde, ruft das Land Niederösterreich nun wie angekündigt die Höchstgerichte an.

Das Land Niederösterreich hat nach Angaben vom Freitag wurde sowohl eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) als auch eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht.

Land NÖ kritisiert BVwG-Erkenntnis zur Marchfeld Schnellstraße

"Wir kämpfen weiter für die Bevölkerung im Marchfeld und die dringend notwendige Verkehrsentlastung. Die Interessen der Bürger müssen endlich Vorrang haben", betonte Verkehrslandesrat Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) in einer Aussendung. Seitens des Landes Niederösterreichs werde ausgeführt, dass das Erkenntnis des BVwG dermaßen fehlerhaft sei, dass auch Bestimmungen der Bundesverfassung verletzt worden seien.

Insbesondere habe das BVwG Zuständigkeiten in Anspruch genommen, die es gar nicht habe. In der Beschwerde wird der Aussendung zufolge "dargelegt, dass die Entscheidung reine Willkür ist und der Sachverhalt grob mangelhaft ermittelt wurde". In der Revision an den VwGH würden zahlreiche Verfahrensverstöße aufgezeigt und die Behauptung widerlegt, es gäbe eine bessere Alternative für die S8 als die von der Asfinag beantragte. Bereits einmal, 2023, habe der VwGH einen Beschluss des BVwG in der Causa aufgehoben, wurde am Freitag erinnert.

Nach Aus für Marchfeld Schnellstraße: Entscheidung der Höchstgerichte im Herbst erwartet

Das Land Niederösterreich rechnet mit einer Entscheidung der Höchstgerichte im kommenden Herbst. "Wir lassen uns nicht entmutigen. Die Menschen im Marchfeld haben ein Recht auf Entlastung und die S8 ist ein zentraler Schlüssel dafür. Wir werden weiterhin für die Umsetzung dieses Projekts kämpfen", kündigte Landbauer an. Das BVwG hatte zuletzt entschieden, dass die S8 nicht umweltverträglich sei, weil das Natura 2000 Gebiet Sandboden und Pratertrasse von diesem Vorhaben erheblich beeinträchtigt wäre. Insbesondere wäre die nur mehr nahezu einzige Brutstätte des besonders geschützten Vogels Triel unwiderruflich zerstört worden.

(APA/Red)

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