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Nach Benko-Festnahme: WKStA beantragte U-Haft für Signa-Gründer

23-01-2025, 14:10

Die WKStA hat nach der Festnahme und einer Einvernahme von Signa-Gründer Rene Benko einen Antrag auf Verhängung der U-Haft gestellt. Eine Kaution hält der WU-Strafrechtsprofessor Robert Kert im Gespräch mit der APA für unwahrscheinlich.

Laut WKStA-Sprecher Rene Ruprecht wurde neben einem U-Haft-Antrag für Signa-Gründer Rene Benko seine Einlieferung in die Justizanstalt angeordnet, hieß es in einer Mitteilung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

WKStA-Antrag für U-Haft für Signa-Gründer Rene Benko

Die WKStA hätte eigentlich 48 Stunden Zeit, einen Antrag auf U-Haft zu stellen. Der U-Haft-Antrag erging nun an das Wiener Landesgericht für Strafsachen, "weil wir für sämtliche Ermittlungsverfahren der WKStA zuständig sind", wie Gerichtssprecherin Salzborn der APA erläuterte. Die Haftverhandlung dürfte vermutlich im Weg einer Videokonferenz stattfinden, da Benko derzeit in Innsbruck polizeilich vernommen wird. Justizkenner halten es für eher unwahrscheinlich, dass Benko stante pede von Innsbruck nach Wien gebracht wird. Es wird vermutet, dass Benko zunächst in Tirol bleibt und nach der Befragung vermutlich in die Justizanstalt Innsbruck überstellt werden dürfte.

Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr schließen Kaution für Rene Benko aus

Intensive Ermittlungen in den vergangenen Monaten, etwa eine Telefonüberwachung, die Auswertung von Benkos Nachrichten und Aussagen von Geschäftspartnern, Geschäftsführung und Mitarbeitern haben laut WKStA unter anderem ergeben, dass Benko faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und das im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz verheimlicht haben soll. Er habe damit das in der Stiftung vorhandene Vermögen dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern entzogen, woraus sich für die WKStA die Tatbegehungsgefahr ergibt. Außerdem soll Benko nachträglich eine Rechnung hergestellt und damit Beweismittel gefälscht haben, was aus Sicht der WKStA die Verdunkelungsgefahr begründet. Dass Benko gegen einen Geldbetrag freikommt, ist daher wohl keine Option. "Mit Tatbegehung und Verdunkelung scheidet Kaution aus", so Kert von der Wirtschaftsuniversität Wien (WU).

Landesgericht Wien entscheidet über U-Haft für Rene Benko

Die WKStA hat nun einen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Ob die U-Haft verhängt wird, oder Benko wieder freikommt, entscheidet jetzt das zuständige Landesgericht innerhalb von 48 Stunden. Das ist bei Verfahren der WKStA im Allgemeinen das Landesgericht Wien. Benko wurde in Innsbruck festgenommen. "An sich müsste er wohl nach Wien überstellt werden", sagte der Strafrechtsexperte. Allerdings bestehe auch die Möglichkeit, dass Benko in Innsbruck bleibt und per Videoübertragung vom Landesgericht Wien einvernommen wird. "Entscheiden muss auf jeden Fall das Landesgericht Wien", sagte Kert. Die Verhängung einer Untersuchungshaft sei in Wirtschaftsstrafverfahren bisher jedenfalls unüblich, so der Strafrechtsprofessor. Ein Grund dafür sei, dass die Höchstdauer der Untersuchungshaft bei zwei Jahren liege und die Verfahren oft länger dauern. Das könnte auch hier der Fall sein, die Causa sei "eines der komplexesten und aufwendigsten Wirtschaftsstrafverfahren in Österreich", sagt der Strafrechtsprofessor.

(APA/Red)

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