Mit der neuen Steuer-App können Arbeitnehmer ihren Steuerausgleich jetzt noch einfacher durchführen und durchschnittlich über 1.000 Euro vom Finanzamt zurückholen. Aufgrund neuer Regelungen und Valorisierungen könnten die Gutschriften in diesem Jahr sogar noch höher ausfallen.
Seit Jahresbeginn können Steuerzahler ihre Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2024 einreichen. Besonders attraktiv: Die durchschnittliche Gutschrift bei eigenem Antrag beträgt rund 1.000 Euro pro Person. Wichtig zu wissen ist, dass ab Juli die Höhe aufgrund der antragslosen Veranlagung sinken kann.
Die Arbeiterkammer verzeichnet in diesem Jahr eine besonders hohe Nachfrage nach Beratungsterminen zum Steuerausgleich. Mit dem "Steuerlöscher" bietet die Arbeiterkammer in allen Bundesländern ab März wieder Unterstützung bei der Veranlagung an. Eine vorherige Terminvereinbarung ist dabei erforderlich.
Der neue Steuerausgleich-Rechner ermöglicht eine Online-Berechnung der voraussichtlichen Gutschrift. Basierend auf persönlichen Angaben werden Berechnungen durchgeführt und Vergleichswerte herangezogen. Die Bearbeitung der Anträge durch das Finanzamt beginnt Ende Februar, nach Übermittlung der Jahreslohnzettel.
Das Jahr 2024 bringt durch Valorisierungen der Absetzbeträge und eine Erhöhung des Familienbonus weitere Vorteile. Diese Neuerungen können bei der Veranlagung für das vorhergehende Kalenderjahr geltend gemacht werden, was zu höheren Steuergutschriften führen könnte.