"Es ist kein Straftatbestand erfüllt", sagte Leopold Bien, der Sprecher der Anklagebehörde, am Dienstag auf APA-Anfrage. Der Jäger hatte das Tier laut seinen Angaben am Abend des 26. Dezember 2024 mit einem Wildschwein verwechselt.
"Es ist kein Straftatbestand erfüllt", sagte Leopold Bien, der Sprecher der Anklagebehörde, am Dienstag auf APA-Anfrage. Der Jäger hatte das Tier laut seinen Angaben am Abend des 26. Dezember 2024 mit einem Wildschwein verwechselt.
Zum Vorfall war es in der Ortschaft Schwertfegen gekommen. Der Mann hatte laut Jagdverband eine Nachtzielhilfe genutzt. Das angeschossene Pony musste eingeschläfert werden.
(APA/Red.)