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Nach Herabstufung des Schutzstatus von Wölfen: Klage beim EuGH eingereicht

17-12-2024, 12:24

Anfang Dezember wurde der Schutzstatus des Wolfes herabgesetzt. Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern haben nun beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Beschwerde gegen die Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention eingelegt.

Die Klage wurde von den Tierschutzverbänden Green Impact, Earth, LNDC Animal Protection (alle Italien), One Voice (Frankreich) und Great Lakes and Wetlands (Ungarn) eingereicht.

Fehlender wissenschaftlicher Input: Nichtigerklärung für Herabstufung des Wolfsschutzes?

"Der EU-Vorschlag, den Schutz des europäischen Wolfes zu reduzieren, ist wissenschaftlich nicht fundiert und stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, weshalb wir Einspruch erhoben haben", betonte Gaia Angelini, Präsidentin von Green Impact. Der Vorschlag "basiert auf einem von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen und finanzierten Bericht, der von einer Beratungsfirma erstellt und nicht von Fachleuten überprüft wurde", kritisierte Angelini in einer Presseaussendung am Dienstag.

Die Beschwerde wurde eingereicht, nachdem Fehler in den Abläufen der EU und der Berner Konvention, die den Wolfsschutz betreffen, aufgedeckt wurden, hieß es. Darunter seien fehlende wissenschaftliche Unterstützung, kein wissenschaftlicher Überprüfungsprozess sowie fehlende demokratische Prozesse, die die Forderungen von NGOs und Bürgern kaum berücksichtigen, betonten die Tierschützer. Sollte der Beschwerde der fünf Organisationen stattgegeben werden, könnte dies zur Nichtigerklärung der auf der Entscheidung 2024/2669/EU (Herabstufung des Wolfsschutzes) basierenden Rechtsakte führen, einschließlich des von der EU auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vorgelegten Vorschlags.

(APA/Red.)

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