Es scheint, dass die Regierungsverhandlungen sich bis ins nächste Jahr hinein erstrecken werden, was für das kommende Jahr ein automatisches Budgetprovisorium zur Folge haben könnte.
Laut Verfassung ist es die Pflicht der Bundesregierung, spätestens zehn Wochen vor Ende des Jahres dem Nationalrat einen Budgetvorschlag für das kommende Jahr zu unterbreiten. Aufgrund der Nationalratswahlen und den gegenwärtig stattfindenden Koalitionsverhandlungen ist dies bislang nicht geschehen, was zur Folge hat, dass am 1. Jänner ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft gesetzt wird.
Ein automatisches Budgetprovisorium ist eine in der Verfassung vorgesehene Notlösung, um ein Weiterfunktionieren der Verwaltung sicherzustellen und eine Zahlungsunfähigkeit des Staates zu verhindern. In diesem Falle wird das Budget des Vorjahres fortgeschrieben, indem die gesetzlichen Obergrenzen des letzten Bundesfinanzgesetzes weiter gelten. Eine Einschränkung besteht allerdings darin, dass der Bund neue Finanzschulden nur bis zur Hälfte der für 2024 genehmigten Höchstbeträge aufnehmen darf. Durch diese Schulden-Obergrenze ist die Dauer des automatischen Budgetprovisoriums faktisch zeitlich begrenzt. Laut Budgetdienst des Parlaments wird diese Grenze in der Regel schon vor der Jahresmitte vollständig ausgeschöpft. Der für 2025 maßgebliche Höchstbetrag ergibt sich demnach aus den 2024 mit 114,4 Mrd. Euro veranschlagten Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden.
Das ab 1. Jänner geltende automatische Budgetprovisorium kann jederzeit durch ein gesetzliches Provisorium oder ein neues Bundesfinanzgesetz außer Kraft gesetzt werden. Da es bis zur Vorlage eines neuen Budget der künftigen Regierung wohl noch einige Monate dauern dürfte, könnte der Nationalrat vorübergehend ein gesetzliches Budgetprovisorium beschließen, um mehr Flexibilität zu garantieren. Das Provisorium kann dabei entweder von den Abgeordneten (per Initiativantrag) oder als Regierungsvorlage eingebracht werden.
Nach der letzten Nationalratswahl 2019 trat etwa mit 1. Jänner 2020 ebenfalls ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft. Drei Tage nach der Angelobung der türkis-grünen Regierung wurde im Nationalrat ein gesetzliches Budgetprovisorium beschlossen. Nötig war dies auch wegen der gleichzeitig beschlossenen neuen Ressortverteilung, damit den neuen Ministerien Budgetmittel zugewiesen werden konnte. Mit dem gesetzlichen Budgetprovisorium wird auch die Schulden-Obergrenze aufgehoben. Oft wird nach Verzögerungen in Wahljahren von der neuen Regierung das Budget im Frühjahr in Form eines Doppelbudgets - für das laufende und des kommende Jahr - vorgelegt. 2020 entschied man sich dagegen, extrem erschwert wurde die Budgeterstellung anschließend dann durch die massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie.