Kika/Leiner-Kunden, die den "kikaLeiner Schotter-Schutz" genutzt haben, könnten ihr Geld zurückerhalten, berichteten die "Salzburger Nachrichten" und die "OÖN" am Dienstag.
Kika/Leiner-Kunden, die den "kikaLeiner Schotter-Schutz" genutzt haben, könnten ihr Geld zurückerhalten, berichteten die "Salzburger Nachrichten" und die "OÖN" am Dienstag.
Schätzungsweise 10.000 bis 20.000 Kundinnen und Kunden sollen der nun insolventen Möbelhandelskette Kika/Leiner Anzahlungen geleistet haben, schreiben die "SN". Zahlen dazu wollte Insolvenzverwalter Volker Leitner nicht nennen. "Ein Insolvenzverfahren ist bekanntermaßen kein öffentliches Verfahren. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich als Insolvenzverwalter auch nicht befugt bin, darüber Auskünfte zu erteilen", hieß es auf Anfrage der APA. Von den Kika/Leiner-Kunden, die Anzahlungen geleistet haben, soll dem Bericht zufolge ungefähr ein Drittel den "kikaLeiner Schotter-Schutz" (Anzahlungsschutz, Anm.) in Anspruch genommen haben. Ihr Geld landete auf einem Konto, das nicht zum Unternehmen gehört hat, daher gilt für diese Gläubiger ein Aussonderungsrecht.
Ob die Kika/Leiner-Kunden die bestellte Ware oder ihr Geld zurückbekommen, wird der Insolvenzverwalter entscheiden. Ob ein Insolvenzverwalter in Verträge einsteige, sei davon abhängig, ob er sich Gewinn verspreche, sagt Christiane Denkmaier von der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich den "Oberösterreichischen Nachrichten". Wird die Bestellung doch noch geliefert, rät die Konsumentenschützerin zur Vorsicht: Bei sichtbaren Mängeln oder wenn die Lieferung unvollständig ist, seien Kika/Leiner-Kunden dazu berechtigt, die noch offene Zahlung zurückzuhalten, bis der Vertrag erfüllt wurde. Was die Kika/Leiner-Mitarbeiter und ihre Gehaltszahlungen betrifft, springt der staatliche Insolvenzentgeltfonds (IEF) ein. Laut IEF wird die Auszahlung der offenen Gehälter von Kika/Leiner-Mitarbeitern in den nächsten sieben Tagen stattfinden, schreiben die "OÖN".
(APA/Red)