Trotz der Buchpreisbindung in Österreich ist es einer deutschen Online-Verkäuferin erlaubt, Bücher mit angekündigten Preisnachlässen für Kunden in der Alpenrepublik zu verkaufen.
Die zuständige Fachorganisation der Wirtschaftskammer (WKÖ) hatte die deutsche Händlerin deshalb verklagt. Laut ihrem Anwalt hat sie in der dritten Instanz beim Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen. Die Verkäuferin kann sich somit auf das Herkunftslandprinzip berufen.
Der OGH sah zwar eine Verletzung des Werbeverbotes für angekündigte Rabatte im Buchpreisbindungsgesetz, aber auch dass dies in Deutschland in einem gewissen Rahmen zulässig ist. Die Händlerin betreibt einen Onlineshop, in dem sie zahlreiche Artikel und insbesondere deutschsprachige Bücher unter anderem an österreichische Kunden verkauft. Sie bietet diese zu den in Deutschland zulässigen Preisen an, die wegen der dort geringeren Umsatzsteuer unter dem für Österreich nach dem Buchpreisbindungsgesetz 2023 geltenden Mindestpreis liegen, diesen aber nicht um mehr als fünf Prozent unterschreiten.
Die Klage der WKÖ zielte laut Rechtsanwalt Johannes Öhlböck darauf, der Händlerin dies für Kunden aus Österreich zu untersagen. Der OGH wies das ab. Argument für den Erfolg der Händlerin im Verfahren sei das sogenannte Herkunftslandprinzip, berichtete der Anwalt. Das deutsche Buchpreisbindungsgesetz schreibt für den Verkauf an deutsche Letztabnehmer Fixpreise vor, gestattet jedoch für bestimmte Abnehmergruppen Rabatte bis zu 15 Prozent. Die Bewerbung der Rabatte ist - anders als in Österreich - nicht untersagt.