Am Landesgericht Klagenfurt ist zu Wochenbeginn ein Deutscher (22) wegen schwerer Körperverletzung zu 26 Monaten Haft verurteilt worden.
Dem Mann war vorgeworfen worden, im Frühjahr in einer Bar im Bezirk Wolfsberg einen Kontrahenten so heftig nach hinten gestoßen zu haben, dass dieser stürzte, mit dem Hinterkopf am Boden aufschlug und einen Schädelbasisbruch erlitt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Neben der aktuell ausgesprochenen Haftstrafe in Höhe von 26 Monaten wurde noch die bedingte Nachsicht von vier Haftstrafen wegen Körperverletzung - insgesamt 17 Monate und drei Wochen - widerrufen. Das bedeutet, dass der Mann für mehr als dreieinhalb Jahre ins Gefängnis muss.
Mann auf Intensivstation
Zu dem Vorfall war es gegen 5.30 Uhr in einer Frühbar gekommen. Wie die zum Einsatzort gerufenen Polizeibeamten damals festgehalten hatten, gestalteten sich die Einvernahmen schwierig, "weil keine einzige halbwegs nüchterne Person anwesend war". Fest stand nur, dass ein Mann mit schwersten Verletzungen im Lokal lag. Ging man zuerst von einem Sturz aus - es gab nämlich auch keine Zeugenaussagen in Richtung eines Angriffs - so enthüllten später jedoch Videoaufnahmen den Hergang. Darauf ist der Angeklagte zu sehen, wie er sein Opfer wegstößt.
Die Verletzungen seien "kein Wunder - denn das Opfer ist ungebremst mit dem Hinterkopf auf dem Fliesenboden aufgeprallt", erklärte Staatsanwalt Christian Pirker in seinem Plädoyer. Der Kopf sei sogar noch vor den Beinen am Boden aufgekommen. Gäbe es in Österreich nicht ein so ausgezeichnetes Gesundheitssystem, hätte der Mann diese Verletzungen wohl nicht überlebt, so Pirker. Er hatte tagelang auf der Intensivstation um sein Leben gekämpft.
Wie der Staatsanwalt festhielt, habe der 22-Jährige eindeutig mit der Absicht gehandelt, sein Opfer schwer zu verletzen. Darauf deute auch eine weitere Videoaufnahme hin, die unmittelbar nach dem Angriff entstand: Die rechte Hand, mit der er den Angriff ausgeführt hatte, habe der Angeklagte "zu einer Siegespose" erhoben.
Verteidiger: "Nicht mit roher, überschießender Gewalt"
Genau diese Absicht stellte jedoch der Verteidiger des 22-Jährigen in Frage. Vielmehr habe eine Verkettung unglücklicher Umstände zu dieser schweren Verletzung geführt. Das Opfer, selbst mit 2,8 Promille schwer alkoholisiert, sei über eine Schwelle gestolpert und unglücklich am Boden aufgekommen. Sein Mandant habe zwar einen kräftigen Stoß ausgeführt - allerdings "nicht mit roher, überschießender Gewalt".
Dieser Argumentation folgte auch der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Oliver Kriz. Eine Absicht, eine so schwere Verletzung auszulösen, habe man nicht zweifelsfrei nachweisen können: "Ob das vom Angeklagten mitbedacht war, konnten wir nicht feststellen." Erschwerend sei jedoch der "äußerst rasche Rückfall" bei mehreren offenen Probezeiten ins Gewicht gefallen. Das wurde auch mit dem Widerruf der bedingt ausgesprochenen Haftstrafen deutlich: "Wir sind jetzt nicht mehr im Jugendstrafrecht. Man muss sich daran gewöhnen, dass so eine Reaktion des Staates erfolgt", begründete Kriz.