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Urteil bei Prozess um "die Eigentum" in Wiener Neustadt

28-11-2024, 14:02

Im Verfahren rund um die ehemals gemeinnützige "die Eigentum Wohnungs-und Siedlungsgesellschaft m.b.H." ("die Eigentum") in Wiener Neustadt wurde ein Schuldspruch gefällt.

Gerichtsberichte vom Donnerstag zufolge erhielt der drittangeklagte aufgrund falscher Zeugenaussage eine nicht rechtskräftige Bewährungsstrafe von neun Monaten. Ebenfalls zur Last gelegt wurde ein betrügerischer Kridaverstoß mit einem Schaden von 22,4 Millionen Euro, wovon jedoch der zweit- und drittangeklagte freigesprochen wurden. Die Verhandlung wird im Januar fortgesetzt.

Prozess um "die Eigentum": Kein Urteil gegen Hauptangeklagten

Der 65-jährige Hauptbeschuldigte war nicht von den Urteilen vom Mittwoch umfasst, er gilt als verhandlungsunfähig. Obwohl das Verfahren gegen den Erstangeklagten ausgeschieden worden war, war der Mann doch für die Staatsanwaltschaft eine Schlüsselfigur für die ursprüngliche Anklage. Er soll ab 2012 Bestandteile seines Privatvermögens und des Vermögens von mehreren GmbH veräußert oder verringert haben, wodurch die Befriedigung der Gläubiger geschmälert wurde und die Unternehmen geschädigt wurden. Der 65-Jährige soll Wohnungen weit unter ihrem Wert an sich, sein privates Umfeld und andere Firmen verkauft haben. Außerdem dürften u.a. unbesicherte Darlehen an Gesellschafter oder Familienangehörige vergeben worden sein. Zudem soll der Mann drei Zahlungen im Wert von 900.000 Euro ohne nennenswerte Gegenleistung veranlasst haben.

Auch Tochter von früherem Geschäftsführer angeklagt

Der in Wien gegründeten Gesellschaft war nach einem 2014 erfolgten Wechsel des Firmensitzes nach Vösendorf (Bezirk Mödling) in Niederösterreich die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Im März 2021 wurde das Unternehmen insolvent, letztlich wurde es geschlossen. Die Urteile vom Mittwoch betrafen Zweit- und Drittangeklagten, die sich durchwegs nicht schuldig bekannt hatten. Weitergeführt wird der Prozess nun noch gegen die Tochter des früheren Geschäftsführers. Der 32-Jährigen wird ebenfalls betrügerische Krida zur Last gelegt. Ein Urteil könnte am 13. Jänner fallen. Angesetzt ist die Verhandlung an diesem Tag laut Birgit Borns, der Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, von 13.00 bis 14.00 Uhr.

(APA/Red)

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