Der Anlass für das nächtliche Parkverbot im Sommer am Ostufer des Attersees sei die hohe Anzahl an Wildcampern, welche den Strandbesuchern die Parkplätze wegnehmen.
Der Anlass für das nächtliche Parkverbot im Sommer am Ostufer des Attersees sei die hohe Anzahl an Wildcampern, welche den Strandbesuchern die Parkplätze wegnehmen.
Von 1. Mai bis 30. September, zwischen 23.00 und 4.00 Uhr, ist das Parken entlang der B152 nachts untersagt. In den Gemeinden Schörfling, Weyregg und Steinbach soll auf diese Weise das Problem mit Langzeitparkern gelöst werden. Eine ähnliche Einschränkung am Westufer existiert laut Steinkogler bisher noch nicht.
(APA/Red)