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Weiter Widerstand gegen geplantes Rewe-Lager in St. Pölten

Gestern, 14:12

Die Bürgerinitiative "Bodenschutz St. Pölten" hat bisher mit ihrer Petition "Kein Rewe-Lager im Hochwassergebiet" mehr als 9.700 Unterschriften gegen das geplante Rewe-Lager gesammelt.

Die Regierung sowie Rewe seien laut der Bürgerinitiative "Bodenschutz St. Pölten" gefordert "Abstand zu nehmen und den Erhalt der natürlichen Retentionsräume zu ermöglichen", erklärte Sprecherin Romana Drexler am Mittwoch während einer Pressekonferenz. Auf Nachfrage verwies Rewe auf den erforderlichen Hochwasserschutz, für den die Verwaltung zuständig ist.

Gebiet von geplantem Rewe-Lager bei Hochwasser "vollständig uberflutet"

Das Gebiet im Stadtteil St. Georgen, auf dem das Logistikzentrum errichtet werden soll, sei Mitte September "vollständig überflutet" worden, erinnerte Drexler. Die grüne Stadträtin Christina Engel-Unterberger sprach sich gegen die geplante Versiegelung von 17 Hektar Ackerland aus. Als einen der weiteren Kritikpunkte nannte sie die errechnete Verkehrsbelastung von zusätzlichen 1.000 Lkw- und 600 Pkw-Fahrten pro Tag.

Die Grundstücke befinden sich den Angaben zufolge im Hochwasserabflussgebiet eines 100- und 30-jährlichen Ereignisses (HQ100 bzw. HQ30) sowie im Grundwasserschongebiet. Bevor gebaut werden darf, müssen laut Drexler drei Voraussetzungen erfüllt sein: Hochwasserschutz, Verkehrsanbindung und technische Infrastruktur. Das Vorhaben wurde 2022 öffentlich bekannt. Der Kaufvertrag wurde am 23. Dezember 2023 unterzeichnet und enthält laut Rechtsanwalt Wolfram Schachinger Klauseln, die Rewe das Recht einräumen, vom Erwerb zurückzutreten, falls wesentliche Genehmigungen nicht erteilt werden.

Die Stadt St. Pölten habe ein Hochwasserschutzprojekt eingereicht, das aus Mulden bestehe und den Verlust an Retentionsfläche durch die Versiegelung von Ackerfläche ausgleichen soll, erläuterte Hydrologe Jürgen Komma. Das geplante System sei auf ein 100-jährliches Hochwasser ausgelegt, bei Niederschlagsmengen darüber hinaus sei mit einer Überflutung des Betriebsgeländes und enormen Schäden zu rechnen.

Geplantes Rewe-Lager: Rechtsanwalt ortet "juristische Skandale"

Für den Hochwasserschutz muss laut einem Bescheid des Landes Niederösterreich keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Nach einer Beschwerde der Bürgerinitiative gemeinsam mit Umweltorganisationen bestätigte das Bundesverwaltungsgericht diese Ansicht. Begründet worden sei dies damit, dass kein funktioneller Zusammenhang zwischen dem Hochwasserschutzprojekt und dem Logistikzentrum nachgewiesen wurde, erläuterte Rechtsanwalt Schachinger. Das Lager wurde bisher nicht zu einer behördlichen Genehmigung eingereicht. Derzeit läuft laut Drexler das wasserrechtliche Verfahren für den Hochwasserschutz.

Schachinger sah "zwei juristische Skandale": Einerseits rund um die Entscheidung, dass das Lager nicht UVP-pflichtig ist, andererseits, dass HQ100-Flächen nicht von Bauland in Grünland rückgewidmet wurden. Dies sei gesetzlich vorgesehen, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntwerden der Hochwassergefährdung keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden.

Rewe: Grundvoraussetzung für Realisierung von Rewe-Lager ist "ein umfassender Hochwasserschutz"

Laut Engel-Unterberger wäre diese Frist ungefähr 2011 abgelaufen, ihre Partei brachte Ende Mai 2023 eine Aufsichtsbeschwerde ein. In der Beantwortung wurde festgehalten, dass u.a. "bereits erworbene Rechte Dritter" berücksichtigt worden seien. Als "höchst problematisch" bezeichnete es Engel-Unterberger, dass der Grundstücksverkauf und die Einreichung des Hochwasserschutzprojekts erst im Dezember 2023 - während des laufenden Beschwerdeverfahrens - erfolgten und nun als Argument gegen ein Rückwidmung herangezogen würden. Als "Teilerfolg" wertete die Grüne, dass HQ100- und HQ30-Flächen, für die kein Hochwasserschutzprojekt eingereicht wurde, rückgewidmet werden müssen.

Die Petition wurde am 18. September kurz nach dem Hochwasser gestartet. Bis Jahresende werden Unterschriften gesammelt, die den verantwortlichen Entscheidungsträgern von Land, Stadt und Rewe persönlich übergeben werden sollen, erläuterte Drexler. Rewe teilte auf APA-Anfrage mit: "Im Mittelpunkt bei logistischen Entscheidungen steht die sichere Nahversorgung der österreichischen Bevölkerung. Derzeit laufen dazu erste Überlegungen." Grundvoraussetzung für eine mögliche Realisierung sei "ein umfassender Hochwasserschutz", hieß es in der schriftlichen Stellungnahme: "Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Verwaltungsbehörden."

(APA/Red)

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