Die Verhandlungen über eine neue Regelung der Datenträgersicherung, die vom VfGH ab 2025 aufgehoben wird, gehen auch während der Nationalratssitzung am Mittwoch weiter. Die SPÖ schlägt eine Gesetzesreparatur vor, einschließlich gerichtlicher Kontrolle und Regelung bei akuter Gefahr.
Der VfGH hat im Dezember letzten Jahres entschieden, dass die aktuelle Praxis zur Sicherstellung von Datenträgern gegen Datenschutz und Privatsphäre verstößt. Ab 2025 werden diesbezügliche Gesetze aufgehoben, was alle Beweissicherungsmaßnahmen einschließlich Handys und anderen elektronischen Geräten betrifft. Da es keine spezifischen Regeln für elektronische Datenträger gibt, hat der VfGH alle Sicherstellungsregeln abgeschafft.
Vorerst kein gemeinsamer Antrag zur Handy-Sicherstellung
Seither läuft das Tauziehen um eine Neuregelung. ÖVP und Grüne konnten sich dabei nicht einigen, mittlerweile haben die beiden Parteien auch die nötige Mehrheit im Nationalrat verloren. Verhandelt wurde dabei aber über einen viel weitergehenden Entwurf, wobei es sich dabei bei Themen wie dem Umgang mit Zufallsfunden oder (damit zusammenhängend) der Zuständigkeit für die Aufbereitung der Daten spießte. Naheliegend wäre daher ein gemeinsames Vorgehen von ÖVP, SPÖ und NEOS, die derzeit über die Bildung einer Regierung verhandeln. Der eigene Antrag der SPÖ spricht allerdings zunächst gegen eine gemeinsame Initiative - wobei dieser natürlich auch als Druckmittel dienen könnte.
Handy-Sicherstellung: SPÖ prescht vor
Im SPÖ-Antrag ist etwa vorgesehen, dass vor einer Aufbereitung und Auswertung von sichergestellten Daten zwingend eine Beschlagnahme erfolgen muss. Eine solche muss vom Gericht angeordnet werden - was die vom VfGH aufgestellte Vorgabe einer gerichtlichen Kontrolle erfüllen würde. Außerdem gibt es eine Einschränkung: Nicht nötig soll eine Beschlagnahme sein, wenn es nur um die Auswertung von "geringfügigen oder punktuellen Daten" geht, also etwa eine einzelne Videoaufzeichnung. Grund: Dann müsste nämlich nicht das Handy umfassend durchforstet werden, womit der Eingriff in die Privatsphäre geringer ausfallen würde.
Im Antrag auf die Beschlagnahme müssten laut SPÖ-Initiative die betreffenden Datenkategorien und Dateninhalte umschrieben sowie der Zeitraum enthalten sein. Eine Verlagerung der Kompetenz zur Datensicherung bzw. Aufbereitung an eigene Einheiten der Polizei, die zuletzt für Proteste der Justiz gesorgt hatte, ist nicht vorgesehen. Außerdem enthält der SPÖ-Antrag eine Regelung für Gefahr im Verzug, der der Polizei eine Auswertung der Daten ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft und Bewilligung des Gerichts erlaubt.
In einer der APA übermittelten Stellungnahme verwies SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim auf den Zeitdruck: "Allen vernünftigen Politiker:innnen muss deshalb klar sein, dass hier rechtzeitig vor Jahresende eine neue Regelung kommen muss." Mit dem SPÖ-Antrag setze man die VfGH-Vorgaben um. Eine größere Reform der Strafprozessordnung - wie sie im Ursprungs-Entwurf von ÖVP und Grünen vorgesehen war - solle dann im Rahmen der laufenden Regierungsverhandlungen beraten werden.
Verhandlungen zu Handy-Sicherstellung laufen weiter
Von ÖVP und Grünen hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage lediglich, dass die Verhandlungen nach wie vor laufen würden. Für das Inkrafttreten einer Neuregelung mit Jahresbeginn 2025 ist am Mittwoch der Beschluss eines Antrags nötig, der dann dem Justizausschuss zugewiesen werden kann.