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Mehr als 2.600 Alkoholunfälle im Straßenverkehr im Vorjahr

Gestern, 05:00

Im Vorjahr gab es im Straßenverkehr 2.676 durch Alkohol verursachte Unfälle. Fast 3.300 Menschen erlitten Verletzungen und 26 Menschen verloren ihr Leben. Diese Informationen wurden am Dienstag vom ÖAMTC in einer Mitteilung bekannt gegeben.

Zu Beginn der Weihnachtsmarkt-Saison rief der ÖAMTC zur Vorsicht auf, nicht selbst zu fahren, wenn man Punsch oder Glühwein konsumieren möchte. Dieses Jahr starben bereits 30 Menschen bei Alkoholunfällen im Straßenverkehr, mehr als im gesamten letzten Jahr.

Alkoholunfälle im Straßenverkehr: ÖAMTC empfiehlt Weihnachtsmarkt-Besuch möglichst mit Öffis

Der Alkoholgehalt von Glühwein, Punsch und ähnlichen Heißgetränken sei - vor allem aufgrund der enormen Zuckermenge - kaum einzuschätzen. "Wir raten daher grundsätzlich zur An- und Abreise mit den Öffis. Wer ein Auto, ein Fahrrad oder einen Roller lenken möchte, sollte auf Alkohol verzichten. Sonst bringt man sich und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer in Lebensgefahr", appellierte ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.

Für Leihautos, Leihroller und Leihfahrräder gelten oft 0,0 Promille

In Österreich gilt für das Lenken eines Kraftfahrzeugs eine Promillegrenze von 0,5. "Verschiedenste Untersuchungen und Befragungen haben allerdings gezeigt, dass eine Selbsteinschätzung, wann diese Grenze erreicht ist, nicht möglich ist. Gleiches gilt für die Fahrtüchtigkeit, die auch unter 0,5 Promille bereits erheblich beeinträchtigt sein kann", erläuterte Seidenberger. Wichtig sei auch, Bedenken zu äußern und nicht mit Personen mitzufahren, die Alkohol konsumiert haben.

Wer den Nachhauseweg vom Christkindlmarkt mit einem Carsharing-Auto, einem Leih-E-Scooter oder auch einem Sharing-Fahrrad zurücklegen möchte, sollte wissen, dass hier in Sachen Alkoholkonsum oft besonders restriktive Vorschriften gelten: "Die Nutzungsbedingungen bzw. AGB der Sharing-Anbieter sehen teilweise noch strengere Promillegrenzen vor als der Gesetzgeber: Häufig gilt ein striktes Alkoholverbot - das heißt 0,0 Promille", betonte ÖAMTC-Rechtsberater Nikolaus Authried. Bei Verstoß droht eine Vertragsstrafe bzw. muss der Nutzer eines Leihfahrzeugs im Falle eines Unfalls mit Ersatzforderungen rechnen.

(APA/Red)

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