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Urteil in Prozess um Messer-Posting zu Zadic

19-11-2024, 16:08

Ein 57-jähriger Therapeut, der dazu aufgerufen haben soll, bewaffnet zu einer Veranstaltung der Grünen mit Justizministerin Zadic zu erscheinen, ist am Dienstag in Linz mit einer Diversion davongekommen. Er übernahm die Verantwortung, fühlt sich jedoch falsch verstanden.

"Bitte kommt mit Stichwaffen, Klingen nur bis zehn Zentimeter", schrieb der 57-jähriger Psychotherapeut am 30. August in einem Posting auf Facebook. "Der Strafantrag gibt das wieder, was er geschrieben hat", sagte der Verteidiger. Es habe sich allerdings um ein Missverständnis gehandelt. Nach dem mutmaßlich islamistischen Messerangriff in Solingen, mit drei Toten und mehreren Verletzten, entbrannte eine Social-Media-Debatte über das Tragen von Messern und deren Klingenlänge. Der Verteidiger eines Mandanten, für den die Diskussion um die Klingenlänge irrelevant war, bat um eine Diversion.

Psychotherapeut bedauert Messer-Posting vor Gericht

Als er den Satz im Strafantrag gelesen habe, habe er "einen Schweißausbruch bekommen", sagte der Beschuldigte, der als Psychotherapeut arbeitet. "Ich habe verstanden, dass man die Aussage völlig anders interpretieren konnte." "Man denkt sich, ein Psychotherapeut ist sich der Bedeutung von Worten bewusst", meinte die Richterin und fragte, was er denn gemeint habe. Antwort: Er habe in seiner Arbeit viel mit Traumaopfern zu tun und "ich wollte ausdrücken, dass Gefahr nicht nur durch Hass und Hetze droht, sondern auch durch Stichwaffen", egal welcher Klingenlänge. Er bedauerte, sich "völlig ungeschickt" ausgedrückt zu haben.

Diversion für Messer-Posting zu Zadic

Da sich der Mann sehr reumütig und selbstreflektiert zeigte, sah die Richterin aus spezialpräventiver Sicht keine Notwendigkeit einer Verurteilung, aus generalpräventiver Sicht brauche es aber eine Konsequenz. Sie befürwortete daher eine Diversion, auch die Staatsanwältin zeigte sich einverstanden. Nach Zahlung einer Geldbuße von 8.000 Euro - das entspricht der Größenordnung eines Monatseinkommens des Beschuldigten - wird das Verfahren eingestellt und der Mann bleibt unbescholten. Rechtskräftig wird die Diversion nach Eingang der Zahlung.

(APA/Red)

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