Der Mann hatte mit der Bekannten bei ihm zu Hause Alkohol und Substitol konsumiert. Die 54-Jährige starb später an Atemlähmung und der Angeklagte soll ihre Leiche vergraben haben. Sie wurde erst nach acht Monaten gefunden.
Der Mann hatte mit der Bekannten bei ihm zu Hause Alkohol und Substitol konsumiert. Die 54-Jährige starb später an Atemlähmung und der Angeklagte soll ihre Leiche vergraben haben. Sie wurde erst nach acht Monaten gefunden.
Seit jener Nacht galt die Frau als vermisst, im Juni diesen Jahres wurde ihr vergrabener Leichnam gefunden. Laut Obduktion starb die Frau durch Intoxikation mit Morphin. Der Angeklagte hatte stets behauptet, die Frau habe seine Wohnung in der Früh verlassen. Eine Durchsuchung brachte seinerzeit keine Hinweise auf Belastendes. Ein Verwandter, dem er sich später anvertraut hatte, schaltete dann die Polizei ein.
Der Prozess am Dienstag fand unter regem Publikums- und Medieninteresse statt. Der Angeklagte, dessen Strafregister bereits acht Einträge aufweist, "hat in dieser Nacht alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte", sagte der Staatsanwalt. Er habe die 54-Jährige zu sich mit nach Hause genommen, dort hätten beide "nicht unerhebliche Mengen" Alkohol und Substitol konsumiert. Als die Frau gesundheitliche Probleme bekam, soll der Angeklagte nichts unternommen haben. Und als die Frau tot war, habe er sie auf einem Feld vergraben, so der Vorwurf. Auch Nachfragen von zahlreichen Personen aus dem Umfeld der Frau, eine Hausdurchsuchung und viele Medienberichte hätten ihn nicht dazu gebracht, zu sagen, was passiert war, so der Staatsanwalt. Erst nach acht Monaten wurde die Leiche gefunden.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er hätte die Rettung rufen sollen, räumte er ein. Er bestreitet allerdings, dass er im Raum gewesen sei als die Frau Substitol konsumierte. Er habe gedacht, sie nehme das gar nicht. "Ich habe nie gedacht, dass sie stirbt", meinte er, "ich habe gedacht, sie schläft ihren Rausch aus".
Ein Freund, den der 44-Jährige in der Tatnacht anrief, hatte bei der Polizei gesagt, sein Freund sei sehr nervös gewesen und habe geschildert, seine Bekannte sei nach Drogenkonsum nicht mehr wachzubekommen und er habe ihm geraten, die Rettung zu holen. Vor Gericht schwächte er das etwas ab, es sei nur davon die Rede gewesen, dass die Frau stark betrunken sei.
Der Angeklagte wurde zu einer Zusatzstrafe - zu einer anderen Verurteilung zu 18 Monaten Haft - von sechs Monaten verurteilt. Eine bedingte Nachsicht ist laut Richterin nicht möglich, da sich der Angeklagte auch früher an nichts gehalten habe und auch die Bewährungshilfe keinen Kontakt zu ihm gefunden habe. Der 44-Jährige will das Urteil annehmen, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Deswegen und weil der Angeklagte ohne Anwalt vor Gericht erschienen ist, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
(APA/Red)