In der Adventszeit wird üblicherweise mehr gebacken als zu anderen Zeiten. Backbleche und -formen, Teigschaber aus Silikon oder Plastik und beschichtetes Backpapier sind in der Küche unverzichtbar. Dennoch sind sich Verbraucher:innen häufig unsicher, ob diese Artikel schädliche Substanzen enthalten, die negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben könnten. Daher haben die AK Oberösterreich und Global200 28 Backwaren näher untersucht.
Getestet wurden die Backartikel auf besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, kurz: SVHC). Diese Stoffe können verschiedene negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Sie können zum Beispiel Krebs verursachen, die menschliche DNA schädigen, das Hormonsystem aus dem Gleichgewicht bringen oder schwer abbaubar und giftig sein. Trotzdem sind diese Substanzen in Alltagsgegenständen erlaubt. Konsument:innen haben dank der Europäischen Chemikalienverordnung das Recht, vom Hersteller oder Händler eines Produktes zu erfahren, ob solche besonders besorgniserregenden Substanzen enthalten sind. Dies gilt jedoch nur, wenn mehr als 0,1 Prozent eines SVHC enthalten sind.
Zwar wurden in keiner der Proben SVHC über der gesetzlichen Berichtsgrenze von 0,1 Prozent gefunden, jedoch waren alle Silikonprodukte mit Cyclosiloxanen belastet. Cyclosiloxane können beim Backen auf das Backgut übergehen und sich so im Körper anreichern. In höheren Mengen sind Cyclosiloxane giftig.
Um Konsument:innen vor gesundheitlichen Risiken zu schützen, sollten SVHC in Alltagsprodukten gar nicht vorkommen dürfen. Das Auskunftsrecht für Konsument:innen ist unbefriedigend: Wird bei einem Unternehmen tatsächlich angefragt, ob ein Produkt SVHC enthält, dann müssen Hersteller eine solche Anfrage nur beantworten, wenn SVHC über 0,1 Prozent enthalten sind. Keine Antwort kann dann entweder bedeuten, dass keine SVHC in höheren Mengen enthalten sind oder dass das Unternehmen seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Zudem haben Hersteller für die Antwort 45 Tage Zeit.
AK und Global 2000 haben geprüft, ob Händler und Hersteller der Auskunftspflicht überhaupt nachkommen. Zu diesem Zweck wurden alle Hersteller der in Österreich gekauften Produkte kontaktiert und nach Informationen zum Vorkommen von SVHC gebeten. Bei nur elf gab es eine klare Rückmeldung durch das Unternehmen. Auch wenn bei niedrigem Gehalt keine gesetzliche Auskunftspflicht besteht, sollten Hersteller gegenüber Konsument:innen so transparent wie möglich sein. Bei chinesischen
Um Konsument:innen die Anfrage nach SVHC zu erleichtern, wurde die App " " entwickelt. Damit können Produkte einfach gescannt und Firmen direkt um Auskunft ersucht werden. Ziel der App ist es, dass in Zukunft weniger SVHC verwendet werden und dass sie, falls sie enthalten sind, klar und transparent gekennzeichnet sind.Händlern wurde darauf verzichtet.