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Wiederbetätigungsanklage nach Hausdurchsuchungen vom Vorjahr

8-11-2024, 18:05

Gegen einen Oberösterreicher erhebt die Staatsanwaltschaft nach den umfangreichen Hausdurchsuchungen in der Rockerszene vom Juni 2023 erneut Anklage.

Dieser ist bereits wegen Suchtgifthandels verurteilt, jetzt wird ihm wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und wegen des Besitzes nachgemachten oder verfälschten Geldes der Prozess gemacht.

Der Mann soll seit dem Jahr 2015 mit seinem Mobiltelefon Bilder und Videos über einen Messenger-Dienst verbreitet haben, "die den Nationalsozialismus und dessen Ziele verherrlichen, als zeitgemäß darstellen und dessen Gräueltaten verharmlosen", wie es in einer Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis heißt. Er habe außerdem eine Vielzahl an nationalsozialistischen Devotionalien gesammelt und besessen und wollte diese in einem "NS-Museum in Zwettl in Niederösterreich zur Schau stellen". Zusätzlich muss er sich wegen des Besitzes von falschen Euro-Banknoten verantworten.

Zahlreiche Hausdurchsuchungen

Im Juni 2023 sind nach monatelangen, bundesländerübergreifenden Ermittlungen rund um die rechtsextreme Rockerszene zahlreiche Hausdurchsuchungen in Ober- und Niederösterreich durchgeführt worden. Vor allem der internationale Motorradclub "Bandidos" stand im Fokus der Ermittler.

Gefunden wurden große Mengen an Waffen, nationalsozialistische Devotionalien, Kriegsmaterial und Drogen. Unter den Verhafteten war auch der 59-Jährige - auf dem Anwesen seiner Eltern und an seinem Wohnsitz im Innviertel wurden neben den Devotionalien auch illegales Suchtgift und hunderte Waffen gefunden. Nach dem Suchtmittelgesetz ist er bereits zu zwei Jahren Haft verurteilt worden und befindet sich derzeit in der Justizanstalt Ried im Innkreis. Die Ermittlungen wegen der sichergestellten Waffen und den damit verbundenen Verstößen gegen das Waffengesetz laufen noch.

Bis zu zehn Jahre Haft drohen

Der Innviertler wird sich bei der aktuellen Anklage vor einem Geschworenengericht verantworten müssen. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

(APA/Red)

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