In Anbetracht der anhaltenden Inflation blicken viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit Besorgnis auf die Heizperiode und die damit verbundenen Ausgaben, so Wieser.
In Anbetracht der anhaltenden Inflation blicken viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit Besorgnis auf die Heizperiode und die damit verbundenen Ausgaben, so Wieser.
In Verhandlungen mit dem Energieversorger sei vereinbart worden, dass von 1. Dezember bis 28. Februar 2025 Strom und Gas sowie Nah-und Fernwärme nicht von Haushalten abgeschnitten werden, die von der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG oder EVN Wärme GmbH beliefert werden und Zahlungsschwierigkeiten haben. Darüber hinaus wurde auch die Aussetzung der Zinsen für Ratenzahlungen für diesen Zeitraum vereinbart.
Die Abwicklung des von einer auf fünf Mio. Euro aufgestockten "EVN Energiehilfe Fonds" wird neuerlich von der Caritas der Erzdiözese Wien und Diözese St. Pölten sowie der Diakonie durchgeführt. Empfängerinnen und Empfänger von Unterstützungsleistungen können Menschen sein, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, armutsgefährdet sind und deren Bedürfnis nach Versorgung mit Energie für den täglichen Gebrauch bedroht ist.
(APA/Red)