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AGES-Warnung nach Vogelgrippe-Fall in Geflügelbetrieb

Gestern, 17:10

Am 9. Oktober wurde in einem Geflügelbetrieb in Braunau in Oberösterreich ein erster Fall der Vogelgrippe festgestellt.

In den vorangegangenen Wochen war das Vogelgrippe-Virus schon in verschiedenen Gebieten Österreichs bei Wildvögeln sowie in einem kleineren Betrieb nachgewiesen worden. Es wird angenommen, dass in diesen Gebieten bereits infizierte, jedoch noch lebende Wildvögel vorhanden sind.

"Sperrzone" nach Vogelgrippe-Fall in Geflügelbetrieb in Oberösterreich

Im Bezirk Braunau in Oberösterreich wurde aufgrund der aktuellen Situation eine sogenannte "Sperrzone" gemäß den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen eingerichtet. Produkte von Geflügel wie Eier, Fleisch und dergleichen dürfen nun nicht mehr aus dieser Zone herausgebracht werden. Die entsprechende Änderung der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums wurde heute verabschiedet und tritt am morgigen Dienstag, 22. Oktober 2024, in Kraft. Die Entwicklungen werden von den Veterinärbehörden sorgfältig beobachtet und falls notwendig werden zusätzliche Sperrzonen eingerichtet.

Nach Vogelgrippe-Fall: Empfehlung an Geflügelbesitzer:innen

Das Gesundheitsministerium rät nun allen Geflügelbesitzer:innen, mehr auf die Umsetzung von Bio-Sicherheitsmaßnahmen zu achten: direkte und indirekte Interaktionen zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten so weit wie möglich vermieden werden. Bei gesundheitlichen Problemen der Vögel ist eine tierärztliche Begutachtung unerlässlich und die aviäre Grippe sollte ausgeschlossen werden. Wissenswert: Jede Hühnerhaltung, selbst wenn sie nur ein einziges Tier umfasst, muss der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.

Früherkennung bei Vogelgrippe entscheidend

Es ist nun entscheidend für die Früherkennung und Eindämmung einer weiteren Verbreitung, dass tot aufgefundene Wasservögel und Greifvögel in der Wildnis der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden, betont die AGES. Diese Tiere sollten nicht angefasst und an ihrem Fundort gelassen werden. Die zuständige Behörde wird die Bergung und Untersuchungen initiieren.

AGES beobachtet Vogelgrippe-Situation

Das Vogelgrippe-Virus kann mühelos von infizierten Wildvögeln oder deren Ausscheidungen auf Hausgeflügel übertragen werden und endet für Hühner und Puten häufig tödlich. In Europa wurden im gegenwärtigen Seuchenzustand bisher keine menschlichen Fälle registriert. Die AGES bewertet kontinuierlich das aktuelle Risiko, wobei Faktoren wie das Auftreten des Vogelgrippe-Virus in Österreich, die Seuchenlage in angrenzenden Ländern, klimatische Bedingungen oder bekannte Migrationsrouten von Vögeln berücksichtigt werden. Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der .

(Red)

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