Das Verfahren des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) betreffend einer lückenhaften Spenderliste oder einer unrechtmäßigen Zuwendung an die FPÖ Graz wurde eingestellt. Für die Salzburger FPÖ-Vorsitzenden Marlene Svazek setzte es dagegen eine Geldstrafe.
In Graz ermittelt die Staatsanwaltschaft seit den Gemeinderatswahlen 2021 im Umfeld der FPÖ. Vereinfacht gesagt geht es darum, ob Parteigelder ordnungsgemäß verwendet wurden. Für den RH relevant war dabei der Verdacht, der Gemeinderatsklub habe über 110.000 Euro bezahlt, die tatsächlich von der Partei zu bezahlen gewesen wären. Gemeinderatsklubs dürfen zwar an Parteien spenden, allerdings müssen diese Spenden im Rechenschaftsbericht angeführt werden, und es gilt eine Obergrenze von 7.719,08 Euro pro Spender. Die Übernahme der Wahlkampfkosten gelte als Spende, wurde aber einerseits nicht im Bericht angeführt und übersteige andererseits die Obergrenze, argumentierte der RH.
Verfahren gegen Grazer FPÖ: Vorbringen des RH für UPTS zu unbestimmt
Dem UPTS war die Mitteilung des RH aber zu unkonkret. Diese könne "nur dann die Grundlage einer Entscheidung des UPTS über eine Geldbuße sein, wenn sie einen solchen Grad an Bestimmtheit aufweist, dass dem Senat eine Entscheidung ohne weitwendiges eigenes Ermittlungsverfahren möglich ist, dass also eigene Ermittlungsschritte des Senates bloß der Ergänzung und Präzisierung der aus den übermittelten Unterlagen bezogenen Fakten dienen". Das vom RH mitgeteilte Tatsachensubstrat sei nicht ausreichend, um mit der für die Verhängung einer Geldbuße erforderlichen Sicherheit feststellen zu können, ob bzw. welche Leistungen konkret vom Klub finanziert wurden, ohne dass dem tatsächlich eine Gegenleistung der FPÖ gegenübergestanden sei.
Geldstrafe gegen FPÖ-Salzburg-Landesparteiobfrau Svazek
Sehr wohl ausreichend war dagegen das Vorbringen des RH bezüglich einer unzulässigen Spende im Zusammenhang mit der Übernahme von Kosten für Inserate durch den FPÖ-Landtagsklub Salzburg. Dabei ging es um die Kampagne "Ist es das wert?" mit Landesparteiobfrau Svazek. Der RH hegte dabei den Verdacht, dass es sich um keine Information über die Arbeit des Landtagsklubs handelte, sondern um allgemeine Werbemaßnahmen der FPÖ.
Diese Ansicht teilte der UPTS: Er konnte "nicht erkennen, in welchen Inhalten der verfahrensgegenständlichen Werbeanzeigen die Information über die Tätigkeit des Klubs im Vordergrund stünde". Die Inserate würden keinen konkreten Bezug zu einer bestimmten Tätigkeit bzw. Aktivität oder zu einem bestimmten Vorhaben des Freiheitlichen Landtagsklubs Salzburg aufweisen. "Vielmehr vermitteln sie mit ihren Slogans und Sujets allgemeine, im Jahr 2021 angesichts der von der Pandemie geprägten Lebensumstände von der FPÖ vertretene politische Positionen." Da dies der erste Verstoß der FPÖ in dieser Konstellation war, verhängte der UPTS die Mindeststrafe von 10.307 Euro.
Auch Geldstrafe gegen FPÖ OÖ und ÖVP
Weitere 5.208 Euro muss die FPÖ für unzulässige Parteispenden des oberösterreichischen FPÖ-Landtagsklubs berappen. Dabei ging es um gesponserte Facebook-Postings des Klubobmanns Herwig Mahr. Eine Geldbuße von 3.490 Euro wurde außerdem für eine fehlende Veröffentlichung einer Sachspende verhängt - dabei ging es etwa um Anzeigen in einer Online-Zeitschrift der Freiheitlichen Bauern, die vor allem FPÖ-Landesparteichef Manfred Haimbuchner bewarben.
Auch gegen die ÖVP wurden Geldbußen verhängt - wobei über die brisantesten Mitteilungen des RH zum Seniorenbund und die Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend erst zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entschieden wird. In zwei Fällen verhängte der UPTS Strafen von 4.000 bzw. 4.500 Euro wegen der verspäteten Meldung von Spenden. In einem Fall ging es dabei um die Kärntner Volkspartei, im anderen um den oberösterreichischen AAB. Eingestellt wurde dagegen das Verfahren wegen eines nur symbolischen Mietzinses für die Partei durch die Perchtoldsdorfer Immobilien GmbH. Hier stellte der UPTS keine unzulässige Spende fest, weil der günstige Tarif nicht nur dem ÖAAB zugutegekommen war, sondern auch einer anderen Partei sowie anderen teils gemeinnützigen Organisationen.