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Ab 1. November gilt die Winterreifenpflicht in Österreich

18-10-2024, 11:20

Ab dem 1. November herrscht auf den Straßen Österreichs erneut die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Bei falscher Bereifung drohen hohe Geldstrafen.

Für PKW, Klein-LKW und sogenannten "Mopedautos" ist es ab dem 1. November bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis erforderlich, Winterreifen an allen Rädern anzubringen. Obwohl das Wetter immer noch herbstlich-mild ist, empfiehlt der ÖAMTC bereits jetzt, einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren. Ansonsten können die Werkstätten häufig für Wochen voll belegt sein.

Ohne Winterreifen drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro

Wintertaugliche Autoreifen sind mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet und speziell auf Schnee, Eis, Matsch und Kälte ausgelegt. "Die Profiltiefe von Winterreifen ist gesetzlich geregelt: Sie muss den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen - je nach Kilometerleistung sollten es zum Zeitpunkt des Reifenwechsels also schon noch rund sechs Millimeter sein", erläuterte ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried am Freitag. "Bei Diagonalreifen schreibt das Gesetz sogar mindestens fünf Millimeter Profiltiefe vor." Da die Gummimischung mit der Zeit aushärtet, halten herkömmliche Winterreifen laut ÖAMTC in etwa fünf Saisonen. Wenn bereits Schäden erkennbar sind, sollte man, unabhängig von der Gebrauchsdauer, in jedem Fall austauschen.

"Falsche Bereifung kann nicht nur Geldstrafen bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen, sondern auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen haben", warnte Authried. Wird man in höheren Lagen vom Winter überrascht, gilt rechtlich: "Als Alternative zu Winterreifen können auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern der Sommerbereifung montiert werden - das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße so gut wie durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist."

Unfälle ohne Winterreifen können teuer werden

Kommt es bei winterlichen Bedingungen zu einem Unfall mit Sommerreifen, müsste man beweisen, dass dies auch mit Winterbereifung passiert wäre, ansonsten liegt zumindest ein Mitverschulden vor. Die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person muss der geschädigten Person jedenfalls Schadenersatz leisten. Denkbar sei, dass die Versicherung die Schadensumme beim Unfallverursachenden unter gewissen Umständen zurückverlangt - bis 11.000 Euro.

Für Kaskoversicherte, die im Winter mit Sommerbereifung verunfallen, gilt: Deckt die abgeschlossene Polizze nur "leicht fahrlässig" verursachte Schäden, zahlt die Versicherung höchstwahrscheinlich nicht, sobald ein weiterer Umstand wie überhöhte Geschwindigkeit hinzukommt. "Wird bei dem Unfall auch eine Person verletzt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren", so der ÖAMTC-Jurist.

ÖAMTC empfiehlt Winter-Check für Autos

Auch das Auto selbst sollte einem Winter-Check unterzogen werden. Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache - ist die Batterie älter als vier Jahre oder nur im Kurzstreckenbetrieb im Einsatz, sollte man eine Überprüfung durchführen lassen. Außerdem wichtig: Frostschutz für die Scheibenwaschanlage, Wischerblätter prüfen, Gummidichtungen imprägnieren und die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung sicherstellen.

(APA/Red)

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