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Ermittlungsverfahren gegen Waldhäusl eingestellt

16-10-2024, 15:59

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien gegen Gottfried Waldhäusl, den zweiten Landtagspräsidenten Niederösterreichs (FPÖ), wurde eingestellt, wie Behördensprecherin Nina Bussek bestätigte.

Bei dem Ermittlungsverfahren der StA Wien gegen FPÖ-Waldhäusl ging es im Kern um Spesenabrechnungen von einem ehemaligen Mitarbeiter des Freiheitlichen. Waldhäusl selbst hatte im Vorjahr nach einem Auslieferungsersuchen einer strafrechtlichen Verfolgung zugestimmt.

Ermittlungsverfahren nach anonymer Anzeige gegen Waldhäusl

Ermittelt worden war gegen Waldhäusl im konkreten Fall wegen Untreue, hinzu kamen mögliche Bestimmung bzw. möglicher Beitrag zu Betrug, schwerem Betrug und gewerbsmäßigem Betrug. Grundlage war eine anonyme Anzeige, die den Zeitraum 2008 bis 2019 betraf. Der nunmehrige Zweite Landtagspräsident war von 2008 bis 2018 Klubobmann der niederösterreichischen Freiheitlichen, von 2018 bis März 2023 Landesrat. In der Causa seien nun generell keine weiteren Ermittlungen mehr anhängig, teilte Bussek der APA mit. Zudem sei kein Antrag auf Fortführung des Verfahrens eingelangt.

Waldhäusl selbst bezeichnete die Vorwürfe am Mittwoch erneut als "komplett haltlos". "Deshalb habe ich mir für das Verfahren gar keinen Anwalt genommen und habe mich selbst hingesetzt. Das wäre schade ums Geld gewesen", sagte der FPÖ-Politiker der "Kronen Zeitung".

Auslieferungsansuchen nach Anzeige gegen Waldhäusl wegen Verhetzung von FPÖ und ÖVP abgelehnt

In seiner Zeit als Landesrat wurde Waldhäusl mehrfach angezeigt. Ermittlungsverfahren rund um die medial platzierte Forderung nach einer "Asyl-Triage" - Vorrang bei Unterbringungsplätzen für Frauen und Kinder aus der Ukraine - sowie um Zahlungen an einen Betreiber eines Flüchtlingsquartiers wurden eingestellt.

Wegen Aussagen Waldhäusls in einer Sendung auf oe24.tv und in Verbindung mit einer Anzeige wegen Verhetzung war im April 2023 ein Auslieferungsansuchen der Staatsanwaltschaft Wien an den Landtag ergangen. Der Freiheitliche selbst gab damals keine Zustimmung, das Begehren wurde in der Sitzung vom Mai des Vorjahres mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die mit Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018 war Waldhäusl und einer ehemaligen Landesbediensteten Amtsmissbrauch angelastet worden. 2022 folgte ein monatelanger Prozess am Landesgericht St. Pölten, der mit rechtskräftigen Freisprüchen endete.

(APA/Red)

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