Im Burgenland kündigte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil eine Neuordnung der Grundversorgung für Asylwerbende an, wonach sie zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden und bei Verweigerung ihre Grundversorgung verlieren können.
Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat am Dienstag eine Neuregelung der Grundversorgung für Asylwerbende im Land angekündigt. Sie sollen künftig zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden und die Grundversorgung verlieren, wenn sie diese nicht leisten wollen, meinte Doskozil. Auch eine Kündigung der Grundversorgungsvereinbarung mit Bund und Ländern erwägt er weiter.
Burgenland stellt Grundversorgung für Asylwerber um
Asylwerber sollen künftig "ein Angebot bekommen, gemeinnützige Arbeit entweder beim Land direkt oder in den Gemeinden zu leisten". Wer dieses "Angebot" auch beim zweiten Mal nicht annimmt, soll aus der Grundversorgung fallen, hielt Doskozil fest: "Wenn jemand zu uns kommt, dann ist das keine Einbahnstraße." Für die Arbeit, etwa in Pflegeheimen oder in der Grünraumpflege, erhalten die Asylwerbenden Ausgleichszahlungen, aber "nicht on top", wie Doskozil betonte. Die Grundversorgung werde gleichzeitig entsprechend gekürzt. Im kommenden Dezember soll die Änderung des Landes-Grundversorgungsgesetzes im Landtag beschlossen werden.
Anders als Europarechtsexperte Walter Obwexer hält Doskozil dieses Vorgehen für gesetzlich möglich. Während Obwexer im APA-Gespräch betont hatte, dass eine grundlegende Versorgung von Asylwerbenden mit Unterkunft, Verpflegung und medizinischer Versorgung durch EU-Recht und das Asylgesetz im Bund vorgeschrieben sei, verwies Doskozil darauf, dass es schon jetzt Tatbestände gebe, bei denen die Betroffenen aus der Grundversorgung entlassen werden, etwa wenn diese untertauchen. "Wir werden das rechtlich auch durchkämpfen, wenn es notwendig ist", betonte Doskozil.
Keine Grundversorgung bei negativem Asylbescheid
Gestrichen werden soll die Grundversorgung auch, wenn jemand einen negativen Asylbescheid erhalten hat. Dann werde das Land eine "Rückkehrhilfe" anbieten - "das ist die letzte Leistung, alle sonstigen Leistungen werden ausgeschlossen sein und wird es künftig nicht mehr geben", sagte Doskozil. Schon vor zwei Wochen sei per Regierungsbeschluss festgelegt worden, dass das Burgenland bei der Grundversorgung eine Obergrenze von jährlich 330 Personen einziehen wird.
Auch eine Kündigung der 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung, die gemeinsame Maßnahmen von Bund und Ländern zur Versorgung von Asylwerbenden regelt, ist für Doskozil weiter Thema. "Wir wären bereit, diesen Schritt zu gehen." Wenn Wien sich in Zukunft, wie angedacht, nicht mehr an die Gastpatientenregelung halten und burgenländische Patienten in Spitälern abweisen sollte, werde das Burgenland diesen Schritt gehen. Konkret gehe es darum, gegenüber Wien dann nicht mehr leisten zu müssen, was in der Grundversorgungsvereinbarung festgeschrieben ist, nämlich die dortigen Maßnahmen mitzufinanzieren, weil die Stadt ihre Asylquote übererfüllt. "Wir sind dann nicht mehr bereit, das, was Wien entscheidet, mitzufinanzieren", betonte Doskozil.
Keine Änderung an Inhalten der Grundversorgung
Obwexer hatte dazu im Gespräch mit der APA festgehalten, das Burgenland könnte die Vereinbarung zwar kündigen, bringen würde es dem Land aber kaum etwas. Im Wesentlichen müsste es die Grundversorgung weiter leisten wie bisher.
Eine Kündigung wäre frühestens 18 Monate nach Zustellung wirksam, bis dahin würde die Vereinbarung zur Versorgung von Asylwerbenden auch für das Burgenland weiter gelten. Bringen würde die Kündigung dem Land wohl einen "minimalen Handlungsspielraum", sagte Obwexer. Beispielsweise wäre es dann nicht mehr an die vereinbarten Kostenhöchstsätze gebunden.
An der Grundversorgung selbst würde sich jedoch kaum etwas ändern. In EU-Regelungen und unter anderem auch im Asylgesetz sei festgeschrieben, dass eine entsprechende Versorgung für Asylwerbende in Österreich gewährleistet werden muss, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, so Obwexer. Dazu gehören etwa Unterkunft, Verpflegung, Nahrung, Kleidung und medizinische Versorgung.
Vor diesem Hintergrund ist es aus seiner Sicht auch nicht möglich, die Grundversorgung zu streichen, wenn die Bezieher keine gemeinnützige Arbeit leisten wollen. Man könnte den Personen, die arbeiten, etwas Zusätzliches zukommen lassen, das die anderen nicht erhalten, meinte Obwexer. "Was nicht geht, ist, dass jemand die Grundversorgung zur Gänze verliert."