Das könnte er - bringen würde es dem Land aber kaum etwas, hielt Europarechtsexperte Walter Obwexer auf APA-Anfrage fest. Im Wesentlichen müsste es die Grundversorgung weiter leisten wie bisher.
Das könnte er - bringen würde es dem Land aber kaum etwas, hielt Europarechtsexperte Walter Obwexer auf APA-Anfrage fest. Im Wesentlichen müsste es die Grundversorgung weiter leisten wie bisher.
Eine Kündigung wäre frühestens 18 Monate nach Zustellung wirksam, bis dahin würde die Vereinbarung zur Versorgung von Asylwerbenden auch für das Burgenland weiter gelten. Bringen würde die Kündigung dem Land wohl einen "minimalen Handlungsspielraum", sagte Obwexer. Beispielsweise wäre es dann nicht mehr an die vereinbarten Kostenhöchstsätze gebunden.
An der Grundversorgung selbst würde sich jedoch kaum etwas ändern. In EU-Regelungen und unter anderem auch im Asylgesetz sei festgeschrieben, dass eine entsprechende Versorgung für Asylwerbende in Österreich gewährleistet werden muss, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, so Obwexer. Dazu gehören etwa Unterkunft, Verpflegung, Nahrung, Kleidung und medizinische Versorgung.
Vor diesem Hintergrund sei es auch nicht möglich, die Grundversorgung zu streichen, wenn die Bezieher keine gemeinnützige Arbeit leisten wollen, was Doskozil ebenfalls anklingen hatte lassen. Man könnte den Personen, die arbeiten, etwas Zusätzliches zukommen lassen, das die anderen nicht erhalten, meinte Obwexer. "Was nicht geht, ist, dass jemand die Grundversorgung zur Gänze verliert."
Doskozil will seine Ankündigungen zu Asylpolitik und Grundversorgung Dienstagmittag bei einer Pressekonferenz präzisieren.
(APA/Red)