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Dämmerungseinbrüche starten wieder: Versicherungs-Check machen

9-10-2024, 14:54

Traditionell läuten die kürzer werdenden Tage die Saison für Dämmerungseinbrecher ein. Damit im Fall der Fälle die Versicherung für den Schaden aufkommt, rät die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich zu Vorkehrungen.

So müssen etwa Fenster - zumindest im Erdgeschoß - komplett geschlossen und Türen versperrt sein, wenn niemand zu Hause ist. Fahrräder sollte man in Gemeinschaftsräumen absperren und wie so oft lohnt ein Blick in das Kleingedruckte.

Das Haus oder die Wohnung bewohnt aussehen lassen

Das Haus oder die Wohnung bewohnt aussehen lassen, absperren, ein gutes Schloss und eine Alarmanlage installieren - es gibt viele kleinere und größere Vorkehrungen, die man für die Sicherheit des eigenen Hab und Guts treffen kann. Ist dennoch eingebrochen worden, so leistet prinzipiell eine Haushaltsversicherung Ersatz. Aber es sei wichtig, eine ausreichende Versicherungssumme festzulegen, so die AK. Je nach Versicherung gibt es bei Wertgegenständen unterschiedliche Entschädigungsgrenzen. Ihre Höhe hängt davon ab, wo die Wertgegenstände verwahrt werden. Bei Bedarf können diese Grenzen gegen Prämienzuschlag erhöht werden. Zudem sollte man sicherstellen, dass auch Schäden durch Vandalismus gedeckt sind - etwa, wenn Einbrecher Wohnungsinterieur zerstören.

Wertgegenstände nie offen herumliegen lassen

Wertgegenstände solle man prinzipiell nie offen herumliegen lassen, sondern mit maximal möglicher Sicherheit aufbewahren, am besten in Wand- oder Mauersafes oder in Geldschränken. Welche Vorkehrungen genau notwendig sind, damit die Versicherung auch zahlt, ist unterschiedlich. Auch hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, ein Verzeichnis seiner Wertgegenstände samt Fotos anzulegen und gesondert aufzubewahren.

Für den Diebstahl des Fahrrads oder E-Bikes aus dem Wohnhaus, den Nebenräumen oder dem versicherten Grundstück kommen ebenfalls die meisten Haushaltsversicherungen auf. Allerdings müsse das Rad abgesperrt sein, wenn es in Gemeinschaftsräumen wie dem Fahrradkeller oder dem Stiegenhaus bzw. am eigenen Grundstück abgestellt ist. Im privaten Kellerabteil oder - bei Einfamilienhäusern - in der versperrten Garage ist das nicht unbedingt nötig. Allerdings gibt es auch bei Fahrrädern Wertgrenzen und bei besonders teuren Modellen wird der Schaden oft nicht zur Gänze ersetzt. Gegen Aufpreis können diese Wertgrenzen auch erhöht werden - das gilt es im Vorhinein abzuwägen.

Damit die Versicherung zahlt, wenn eingebrochen wurde, sind die in den Versicherungsbedingungen vereinbarten "Obliegenheiten" einzuhalten: Ist niemand zu Hause, müssen Fenster geschlossen und Türen versperrt sein. Wichtig: Laut Judikatur des OGH gilt ein gekipptes Fenster nicht als verschlossen und eine zugezogene Tür nicht als versperrt im Sinne der Versicherungsbedingungen. Diese strenge Fenster-Regelung gilt zumindest im Erdgeschoß oder Bereichen, wo sich ein Einbrecher ohne Leiter Zutritt verschaffen könnte, so die AK.

(APA/Red)

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