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Fünf Schuldsprüche und ein Freispruch bei Immo-Prozess in Wels

8-10-2024, 18:21

Im Immo-Prozess wurden am Dienstag in Wels eine Immobilienmaklerin, zwei Grundstücksentwickler und zwei Anwälte zu 18 bis 36 Monaten Haft verurteilt. Sie sollen eine ältere Dame überredeten haben, ihr Grundstück weit unter dem Marktwert zu verkaufen. Ein Notar wurde freigesprochen.

Die Angeklagten sollen 2019 versucht haben, eine Immobilienbesitzerin dazu zu bewegen, ihre ehemalige Pension am Traunsee unter Wert zu verkaufen. Sie soll zu diesem Zeitpunkt bereits geschäftsuntüchtig gewesen sein. Ihr Erwachsenenvertreter argumentierte vor Gericht, sie sei überfordert gewesen und hätte nicht verstanden, was sie verkaufte.

Immo-Prozess: Demente Pensionistin saß "sechs absoluten Profis gegenüber"

Die erstangeklagte Maklerin soll die Vertrauensperson für die alte Dame gewesen sein. Die zwei Immobilienentwickler wollten das Grundstück kaufen, die Anwälte und der Notar kamen bei der Vertragserrichtung bzw. der Beglaubigung der Unterschrift ins Spiel. Der Ehemann der Maklerin - er saß bei diesem Verfahren nicht auf der Beschuldigtenbank, ist aber ebenfalls bereits mit einer Anklage konfrontiert - soll als Tippgeber für den Deal fungiert und Provision kassiert haben.

Zivilrechtlich wurde der Verkauf mittlerweile rückabgewickelt. Der Staatsanwalt wies in seinem Schlussplädoyer darauf hin, dass belastende Zeugenaussagen bereits im Zivilverfahren als glaubwürdig eingestuft worden waren und wies auf Ungereimtheiten in den Äußerungen der Maklerin hin - so war sie zum Zeitpunkt angeblich absolvierter Termine im Spital bzw. auf Urlaub. Die demente Pensionistin, die ständig Schilling mit Euro verwechselt habe, sei "sechs absoluten Profis gegenübergesessen", sagte der Privatbeteiligtenvertreter. Die Beschuldigten, die im Prozess äußerst wortkarg waren, hätten auch verhindert, dass die Verkäuferin einen Vertrauensanwalt beizog: "Nur gemeinsam konnten sie dieses Schnäppchen machen."

Der Anwalt der Maklerin sagte, seine Mandantin sei "nicht abgebrüht, aber furchtbar schlampig", wofür sie sogar von ihrem damaligen Arbeitgeber eine Verwarnung bekommen habe. "Grauslich" sei, dass der Gatte der Maklerin eine Provision bekommen habe, räumte er ein, das sei aber maximal Untreue. Abgesehen davon forderten die Verteidiger durchwegs Freisprüche zumindest im Zweifel.

Teilbedingte Haftstrafen bei Immo-Prozess nach Deal mit betagter Frau

Das Gericht befand die Maklerin des schweren Betrugs, der Untreue und der falschen Beweisaussage für schuldig. Sie wurde zu 24 Monaten, davon 16 bedingt, verurteilt. Die Immobilienentwickler fassten 36 Monate, davon 24 bedingt, und 24 Monate (davon 16 bedingt) wegen schweren Betrugs aus. Die zwei Anwälte wurden wegen schweren Betrugs - und einer auch wegen Falschaussage - zu je 18 Monaten, davon zwölf bedingt, verurteilt. Es sei von diesen fünf Personen "bewusst der freie Markt ausgeschaltet worden", hieß es in der Urteilsbegründung. Das Immobilienunternehmen wurde als Verband, der für seine Geschäftsführer haftet, zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt.

Der Notar wurde freigesprochen. Er sei nicht an dem Betrug beteiligt gewesen, die Beglaubigung der Unterschrift am Kaufvertrag sei für ihn "ein Alltagsgeschäft" gewesen, befand das Gericht.

(APA/Red)

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