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E-Scooter: ÖAMTC-Warnung vor unterschätzter Gefahr im Straßenverkehr

8-10-2024, 05:00

Besonders in städtischen Gebieten sind E-Scooter als Erweiterung der Mikromobilität sehr beliebt, um bequem und schnell von einem Ort zum anderen zu gelangen. Das Risiko bei Elektroscootern wird jedoch häufig unterschätzt, warnt der ÖAMTC.

Eine umfassende Unfalluntersuchung konnte lange Zeit nicht durchgeführt werden, da E-Scooter in der Statistik zusammen mit Fahrrädern und E-Bikes aufgeführt wurden. Dies wurde nun nach langjährigen Anforderungen des ÖAMTC geändert. "Die differenzierte Untersuchung von Unfällen mit E-Scootern zeigt vor allem zwei Problemfelder auf: Fehlenden Fahrfertigkeiten sowie zu niedriges Risikobewusstsein und, damit verbunden, das Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss", so ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé.

1.762 Unfälle mit E-Scooter-Beteiligung im Vorjahr

2023 sind E-Scooter an 1.762 Verkehrsunfällen in Österreich beteiligt gewesen, dabei wurden 1.607 E-Scooterfahrende verletzt und drei Menschen getötet. Das berichtete der ÖAMTC unter Berufung auf Daten von Statistik Austria. E-Scooter werden im urbanen Bereich als Ergänzung der Mikromobilität viel genutzt, die Gefahren würden aber oft unterschätzt, warnte der Club. Die häufigsten Ursachen für Unfälle mit E-Scooter-Beteiligung waren Vorrangverletzungen (28 Prozent) sowie Unachtsamkeit/Ablenkung (23 Prozent). Auffällig sei jedoch der im Vergleich zu anderen Mobilitätsformen große Anteil an Unfällen aufgrund von Missachtung von Ge- und Verboten (20 Prozent) sowie Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss (zwölf Prozent): "Die differenzierte Untersuchung von Unfällen mit E-Scootern zeigt vor allem zwei Problemfelder auf: fehlende Fahrfertigkeiten sowie zu niedriges Risikobewusstsein und, damit verbunden, das Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss", analysierte ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé.

E-Scooter: ÖAMTC-Tipps zum sicheren Umgang

Die Besonderheiten in der Fahrweise von E-Scootern erfordern besondere Aufmerksamkeit. Daher ist es von großer Bedeutung, vor der ersten Nutzung im Verkehrsalltag in einer sicheren Umgebung zu trainieren. "Dies gilt auch für Miet-Scooter, die man idealerweise zuerst in einem verkehrsarmen Bereich ausprobieren sollte. Es wird ebenfalls empfohlen, beim Fahren einen Helm zu tragen und niemals zu zweit einen Scooter zu nutzen. Darüber hinaus sollten Elektroroller-Nutzer:innen den Grundsatz befolgen: Don’t drink and drive - niemals unter Alkohol- oder Drogen- bzw. Medikamenteneinfluss fahren", mahnt Nosé. Neben der Beachtung der Verkehrsregeln und erhöhter Wachsamkeit aller Verkehrsteilnehmer:innen an Kreuzungen und Radwegübergängen, sollten E-Scooter-Nutzer:innen insbesondere in der dunklen Jahreszeit helle Kleidung und Reflektoren tragen, um besser wahrgenommen zu werden.

Gemäß §88b StVO, sind E-Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter den Vorschriften für Fahrräder unterworfen. Es ist wichtig, das gesetzliche Mindestalter von zwölf oder in einigen Fällen neun oder zehn Jahren mit einem Fahrradführerschein zu beachten. Personen, die E-Scooter benutzen, dürfen den gesetzlichen Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten, obwohl der Verein eine 0,0 Promille-Grenze beim Führen von Fahrzeugen empfiehlt. Detaillierte Informationen über die geltenden Regeln und Verbote beim Fahren mit einem E-Scooter können gefunden werden.

(APA/Red)

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