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"Gletscherehe"-Prozess: Strafe für Zweitangeklagten verringert

3-10-2024, 17:40

Im Falle der Volksbefragung zum schließlich nicht erfolgten Skigebietszusammenschluss Pitztal-Ötztal ist die wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verhängte Strafe gegen ein Wahlbehörde-Mitglied am Donnerstag bei einer teilweisen Neuverhandlung vor einem Schöffensenat am Landesgericht Innsbruck reduziert worden.

Der Zweitangeklagte fasste zehn Monate bedingte Haft sowie eine Geldstrafe von 240 Tagsätzen bzw. 4.320 Euro aus.

Das Urteil gegen den Mann, der Wahlkarten für Dritte abholte und ausfüllte, war bereits rechtskräftig. Verteidiger und Staatsanwältin meldeten jeweils Rechtsmittelverzicht an. Vor der Verhandlung am Donnerstag war einer Nichtigkeitsbeschwerde wegen formeller Mängel durch den Obersten Gerichtshof (OGH) stattgegeben worden. Ursprünglich stand der Mann im Oktober 2023 gemeinsam mit zwei weiteren Angeklagten - ebenfalls Mitglieder der Wahlbehörde - vor Gericht. Erst- und Drittangeklagter fassten bei dieser Verhandlung je zwölf Monate bedingte Haft sowie Geldstrafen von 360 Tagsätzen, der Zweitangeklagte elf Monate sowie 300 Tagsätze aus. Erst- und Drittangeklagter gingen daraufhin in Berufung: Schließlich wurde das Strafmaß bei der Verhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck "im Grunde" zwar beibehalten, allerdings die Höhe des Tagsatzes auf das Minimum von vier Euro reduziert. Außerdem wurde der gegen die beiden Männer verhängte Gewerbeausschluss auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Strafreduktion für Zweitangeklagten

Zur nunmehrigen Strafreduktion für den Zweitangeklagten führte vor allem die Tatsache, dass der Mann am Donnerstag in einem der fünf angeklagten Fälle der "Wahlkarten-Manipulation"- nur dieser eine Fall wurde neu verhandelt - wegen Urkundenfälschung statt wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wurde. Dies vor allem deshalb, weil der Tiroler in vier Fällen zwar Wahlbeisitzer war und die Karten selbst in Umlauf brachte, aber in ebenjenem fünften, angeklagten Fall die Wahlkarte lediglich in der Gemeinde abgab. Von dort ausgehend hatte diese - mutmaßlich unabhängig von seinem direkten Einfluss - ihren Weg in die Nachbargemeinde gefunden.

Man könne zwar davon ausgehen, dass der Zweitenangeklagte "davon wusste", was mit dieser Wahlkarte dort geschehen werde, doch die "Kommunikationskette lässt sich nicht lückenlos feststellen", erklärte Richterin Heide Maria Paul in ihrer Urteilsbegründung. Dadurch könne man auch eine "Wissentlichkeit" der Abläufe nicht mehr "mit Sicherheit" attestieren.

Die drei Männer hatten sich offenbar im Zuge der Volksbefragung zum letztlich gescheiterten Skigebietszusammenschluss von 17 Wahlberechtigten die Ermächtigung abgeholt, in deren Namen Wahlkarten von der Gemeinde abzuholen. Die Wahlberechtigten erhielten die Wahlkarten dann jedoch nie. Die Angeklagten hatten die Wahlkarten vielmehr eigenmächtig ausgefüllt und für den Zusammenschluss gestimmt. Im Anschluss waren die Wahlkarten in ihrer Funktion als Teil der Wahlbehörde in das Wahlergebnis miteinbezogen worden bzw. wurden diese durch andere Mitglieder miteinbezogen.

Volksbefragung endete mit Ablehnung

Die Volksbefragung über das Projekt "Skigebietszusammenschluss Pitztal-Ötztal" hatte am 17. Juli 2022 mit einer knappen Ablehnung geendet. Auf die Frage "Soll der Skigebietszusammenschluss Pitztal-Ötztal gebaut werden?", hatten 353 Stimmberechtigte in St. Leonhard mit "Nein" (50,36 Prozent), 348 (49,64 Prozent) mit "Ja" gestimmt (Wahlbeteiligung: 59 Prozent). Gleich darauf hatten die Verantwortlichen der Pitztaler Gletscherbahn erklärt, das Interesse an der Fortführung des Projektes verloren zu haben. Nach Anklageerhebung wurde seitens der Gemeinde St. Leonhard im Pitztal erneut betont, dass das Projekt abgesagt bleibe.

(APA/Red)

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