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EU-Kommission plant zusätzliche Übergangsfrist für Entwaldungsverordnung

2-10-2024, 14:16

Die EU-Kommission plant eine Verzögerung der kontroversen Entwaldungsverordnung und hat eine zusätzliche Übergangsfrist von einem Jahr vorgeschlagen, um eine effektive Durchführung zu sichern.

Auch Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) unterstützt die zusätzliche Übergangsfrist für die Entwaldungsverordnung, die ursprünglich am 1. Januar 2025 in Kraft treten sollte. Umweltaktivisten befürworten die Verordnung.

Entwaldungsverordnung mit Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen

Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt kommen, für deren Herstellung es zu Entwaldung kam - also eine Waldfläche dauerhaft in Agrarfläche umgewandelt wurde. Als betroffene Waren werden neben Holz auch Rinder oder Soja genannt. Bauern oder Waldbesitzer müssten demnach eine Sorgfaltserklärung inklusive Geodaten abgeben, bevor sie ein Produkt auf den Markt bringen können. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es aber Ausnahmeregelungen. In der Bundesregierung gingen die Meinungen der beiden Koalitionspartner ÖVP und Grüne mit Bezug auf die EU-Entwaldungsverordnung auseinander. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hielt Anfang des Jahres in einem Brief an die EU-Kommission fest, dass es sich bei Totschnigs Forderung nicht um die offizielle Position Österreichs handle. Totschnig befürchtete einen zu hohen bürokratischen Aufwand für Waldbesitzer.

(APA/Red)

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