Nach den schweren Unwettern- insbesondere im östlichen Teil Österreichs - hat das Ministerium für Klimaschutz seine Unterstützungen für Sanierungen und den Austausch von Heizsystemen ausgebaut.
"Damit kann gezielt Unterstützung von jenen in Anspruch genommen werden, deren vier Wände beschädigt wurden. Obendrein ist jedes gut gedämmte Haus und jede getauschte Heizung ein wertvoller Beitrag zur Energieunabhängigkeit", sagte Ministerin Leonore Gewessler (Grüne).
Hochwasserbetroffenheitsbestätigung der Gemeinde ist notwendig
Für die Inanspruchnahme der erweiterten Förderungen ist laut Ministerium eine Hochwasserbetroffenheitsbestätigung der Gemeinde erforderlich. Für umfassende Sanierungen und Teilsanierungen entfalle die Beschränkung des Gebäudealters, hieß es. Es werde die Möglichkeit zur nochmaligen Förderung geschaffen, wenn die Sanierung schon in der Vergangenheit gefördert wurde.
Die Einzelbauteilsanierung (Außenwände, unterste Geschoßdecke, oberste Geschoßdecke oder Fenster/Außentüren) fördert das Ministerium mit 9.000 Euro pro Maßnahme. Die Förderbeschränkung mit einer Maßnahme pro Kalenderjahr entfällt jedoch, genauso wie der 75-prozentige Mindesttauschanteil bei Fenstern. Energieberatung ist keine erforderlich. Die Einschränkung auf ein bestimmtes Gebäudealter entfällt ebenfalls und die Möglichkeit der Beantragung einer nochmaligen Förderung ist ebenso möglich.
Im Falle einer bestehenden fossilen Heizung, die durch das Hochwasser zerstört und gegen ein erneuerbares Heizungssystem getauscht wird, könne sofort getauscht werden und sei ebenfalls keine Energieberatung erforderlich.
Soforthilfe für Sanierungen und Heizungstausch nach Unwettern fixiert
Dabei wird ein Anschluss an die Nah- oder Fernwärme mit bis zu 15.000 Euro, eine Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung mit bis zu 18.000 Euro, eine Scheitholz-Zentralheizung mit bis zu 16.000 Euro, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit bis zu 16.000 Euro und eine Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe im Höchstausmaß von bis zu 23.000 Euro gefördert.
Im Fall einer bestehenden durch das Hochwasser zerstörten erneuerbaren Heizung, die gegen ein erneuerbares Heizungssystem getauscht wird, gibt es eine 5.000 Euro Förderpauschale und einen zusätzlichen Hochwasserzuschlag von 2.500 Euro.
Die Förderungen für die Sanierung und den Heizungstausch können mit den Beihilfen aus dem Katastrophenfonds und den jeweiligen Landesförderungen kombiniert werden.
Die Förderanträge können unter gestellt werden