Katastrophengebiet, Zivilschutzalarm, 100-jährliches Hochwasser oder Dauer- bzw. Starkregen - diese Begriffe sind in den letzten Tagen häufig gefallen. Wir gehen ihnen auf den Grund.
Katastrophengebiet, Zivilschutzalarm, 100-jährliches Hochwasser oder Dauer- bzw. Starkregen - diese Begriffe sind in den letzten Tagen häufig gefallen. Wir gehen ihnen auf den Grund.
Jede Person hat sich im Katastrophengebiet so zu verhalten, dass Einsatzmaßnahmen ungehindert ablaufen können. Mit der "Katastrophenfeststellung" durch die Bezirksverwaltungsbehörden übernimmt der Bezirkshauptmann bzw. im Falle von Magistraten der Bürgermeister die behördliche Einsatzleitung und die Koordination der Katastrophenhilfe im "Katastrophengebiet". Somit ist die Katastrophenschutzbehörde ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenhilfe anzuordnen und neben der Mitwirkung der Einsatzorganisationen auch Privatpersonen und Firmen im Rahmen der Katastrophenhilfe anzufordern und einzusetzen. Die Grundlage für dieses behördliche Vorgehen ist im Niederösterreichischen Katastrophenhilfegesetz 2016 geregelt.
Grundsätzlich gibt es österreich-weit keine einheitliche Definition, wann eine Region zum Katastrophengebiet erklärt wird. Jedes Bundesland hat ein eigenes Katastrophenschutzgesetz, dies ist also Länderkompetenz. Das im Bundesministerium für Inneres angesiedelte "Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement" (SKKM) dient als Koordinationsstelle der Regierung mit den Ländern, aber auch den Hilfs- und Rettungsorganisationen. Letztlich sind sehr situationsangepasste Entscheidungen nötig. "Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind die Katastrophenmanager vor Ort, sie koordinieren die Einsätze unmittelbar", meinte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) kürzlich in Tulln.
Bekannt durch den jährlich am ersten Samstag im Oktober (dieses Jahr am 5.10.) durchgeführten Zivilschutz-Probealarm. Bei diesem hört man vier Signale:
Zusätzlich ist in der sogenannten 15a-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden die Zusammenarbeit in Sachen Warn- und Alarmsysteme festgelegt.
"Wir arbeiten in der Hydrologie mit den Jährlichkeiten. Ein zehnjährliches Hochwasser tritt in einer langjährigen Statistik durchschnittlich alle zehn Jahre auf, ein hundertjährliches eben alle hundert Jahre", erklärte Martin Angelmaier, der Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Niederösterreich. Die ersten Aufzeichnungen reichen bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts zurück, sind aber regional sehr unterschiedlich begonnen worden. Nach der gleichen Systematik werden übrigens auch Pegelstände erfasst, allerdings ist dies natürlich von Pegel zu Pegel unterschiedlich. Dennoch lässt sich ein Gesamtbild ableiten.
Kann man im aktuellen Fall von einem 100-jährlichen Hochwasser sprechen? "Wir hatten in einzelnen Gewässern 100-jährliche Ereignisse und darüber hinaus", berichtet Angelmaier und nannte Montagmittag die Flüsse Pielach, Große Tulln, Perschling (deutlich darüber) und Lainsitz. Die Donau führe aktuell "im Wesentlichen ein 30-jährliches Hochwasser, im Bereich Korneuburg sind wir knapp unter dem 100-jährlichen".
Dieser ist nicht exakt definiert. "Starkregen ist ein dehnbarer Begriff. Es hängt immer mit einer Dauer und einer Niederschlagsmenge zusammen. Es kann ein Starkregen sein, da kommen in fünf Minuten zehn Milliliter herunter, was für eine Stunde im Prinzip nichts ist. Man kann aber das, was jetzt passiert, schon als Starkregen bezeichnen, da es über mehrere Tage lang geht", erklärte Alexander Orlik von Geosphere Austria.
(APA/Red)