Angesichts der heftigen Regenfälle ist die Situation in den Hochwassergebieten Ostösterreichs unverändert kritisch, wie Bundeskanzler Nehammer am Montag vor der Presse unterstrich.
Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) versprach finanzielle Unterstützung aus dem Katastrophenfonds: 300 Millionen Euro seien verfügbar. Sollte dies nicht genügen, könnte nachgelegt werden. Im Zusammenhang mit den Unwettern tagte am Montagmittag erneut das Staatliche Krisen- und Katastrophenmanagement (SKKM).
Derzeit gebe es Stabilisierungsmaßnahmen, vor allem in Niederösterreich, sagte Nehammer. Hilfe komme auch aus anderen Bundesländern. Dämme müssten gesichert werden, ein Fokus liege daneben auch auf Evakuierungen. In Oberösterreich oder der Steiermark gehe es um die Sicherstellung der Stromversorgung. Wegen Niederschlägen und durchnässten Böden werde es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer weiteren Welle kommen, stellte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) fest. Beim Wienfluss habe sich indes die Lage beruhigt, man müsse jedoch auch hier mit einer zweiten Welle rechnen, so Nehammer.
Auch das Bundesheer ist im Einsatz, in Niederösterreich derzeit mit 300 Soldatinnen und Soldaten, es gebe weitere Reserven, sagte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP). Derzeit werden etwa Erkundungsflüge durchgeführt, um Verklausungen auszumachen, auch die Menschenrettung steht im Vordergrund. Kanzler und Minister dankten den freiwilligen Einsatzkräften. Nehammer appellierte, keinen Katastrophentourismus zu betreiben, sollen diese doch nicht durch Schaulustige behindert werden. An die Bevölkerung im Großraum Wien-Niederösterreich appellierte Kogler, im Homeoffice zu bleiben. Einig waren sich Kanzler und Vizekanzler, dass der Wahlkampf zurzeit ruhen sollte. Die Arbeit der Bundesregierung sei jetzt die Koordinierung und Unterstützung, der Wahlkampf könne früh genug wieder stattfinden, meinte etwa Nehammer.
Der Katastrophenfonds wird durch Anteile am Aufkommen an Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer aufgebracht. Bei außergewöhnlichen Katastrophen stellte der Bund mit Sondergesetz zusätzliche Mittel bereit. Die Katastrophenhilfe liegt in der Kompetenz der Länder. Der Bund ersetzt diesen 60 Prozent der ausbezahlten Mittel. Bei Privatschäden, also allen Schäden, die nicht im Vermögen von Gebietskörperschaften aufgetreten sind, haben Betroffene ihren Schaden bei der Gemeinde zu melden, informierte das Finanzministerium auf APA-Anfrage. Schadenskommissionen begutachten die Schäden. Die Höhe der finanziellen Hilfe werde dann vom jeweiligen Bundesland festgelegt und ausbezahlt. Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte indes, dass der EU-Katastrophenschutzmechanismus derzeit nicht aktiviert worden sei. Jedes Land könne über das EU-Katastrophenschutzverfahren Hilfe anfordern, wenn ein Notfall seine Kapazitäten zur Katastrophenbewältigung übersteigt. Auch für den EU-Solidaritätsfonds habe Brüssel bisher keine Anträge der von Überflutungen betroffenen Mitgliedsländer erhalten.