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79-Jährige nach Eingriff gestorben: Prozess gegen Arzt

13-09-2024, 15:08

Am Freitag hat sich ein Arzt in Krems im Zusammenhang mit dem Tod einer 79-Jährigen infolge eines Eingriffs in einem Krankenhaus im Waldviertel vor Gericht verantworten müssen.

Dem 58-Jährigen wird im Kern angelastet, dass er nicht wie vorgesehen agiert haben soll. Der in Libyen geborene deutsche Staatsbürger bekannte sich zum Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung nicht schuldig. Die Verhandlung wird am 15. November fortgesetzt.

Der Urologe soll am 9. Februar 2023 entgegen der Entscheidung eines Teams mehrerer Ärzte der Abteilung des Landesklinikums vorgegangen sein, was der Mediziner bei seiner Befragung bestritt. Im Rahmen der Operation sei es zu einer Blutungskomplikation gekommen, woraufhin ein Gefäßverschluss gesetzt worden sei, so der Vorwurf. Daraus resultierten aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Durchblutungsstörungen des linken Beines, die eine Oberschenkelamputation notwendig machten. Die 79-Jährige starb letztlich am 14. Februar 2023 an Herz-Kreislauf-Versagen.

Tod einer 79-Jährigen infolge eines Eingriffs in ein

Vorgesehen war bei der betagten Frau der Teamentscheidung zufolge ein endoskopischer Tausch eines Katheters samt Steinzertrümmerung. Durchgeführt wurde vom Arzt jedoch eine Öffnung der Bauchhöhle. Diese sei "sehr wohl medizinisch indiziert" gewesen, führte der Verteidiger des 58-Jährigen aus. Die multimorbide 79-Jährige sei auch an Nierenkrebs erkrankt gewesen. Angestrebt worden sei vom Mediziner daher eine partielle Verkleinerung der vorhandenen Tumormassen, um die Schmerzen der Patientin zu lindern. Das Vorliegen eines massiven Schmerzbilds wurde von zwei Angehörigen der 79-Jährigen im Zeugenstand bestritten.

Der Katheter sei der Frau fast zwei Jahre zuvor eingesetzt worden. Aufgrund dieser langen Dauer und wegen Verwachsungen sei eine endoskopische Entfernung nicht erfolgversprechend gewesen, führte der Angeklagte ins Treffen. Ein reiner Wechsel des Katheters samt eventueller Zertrümmerung von Nierensteinen hätte aus Sicht des 58-Jährigen "gar nichts gebracht", er habe das auch gar nicht versucht, sagte der Mediziner.

Diverse Komplikationen der Operation bis hin zum Kreislaufstillstand habe er am Vortag des Eingriffs mit der betagten Frau besprochen, schilderte der Beschuldigte. Der Eingriff sei eine Art Routine für ihn gewesen. Ein Oberarzt habe ihn in seiner Entscheidung bestärkt, darüber hinaus sei die Operation explorativ geplant gewesen. "Ich schaue mal, ob Tumor oder Niere operabel sind. Wenn nicht, dann Stopp", skizzierte der Beschuldigte.

Angeklagter wurde von Entscheidungsträger des Ärzteteams belastet

Belastet wurde der Angeklagte von einem der ursprünglichen Entscheidungsträger des Ärzteteams. Der Mann sagte im Zeugenstand: "Der Tumor war aus unserer Sicht nicht operabel." Die ursprüngliche Entscheidung gegen den größeren Eingriff sei "ein endgültiger Beschluss gewesen". Dem trat wiederum der Verteidiger entgegen, der in diesem Zusammenhang eine Arbeitshypothese ortete.

Laut dem Zeugen durfte der 58-Jährige die Vorgehensweise ohne Absprache mit anderen Medizinern als Facharzt grundsätzlich abändern. Dies gehe nun aufgrund einer später ergangenen Dienstanweisung nicht mehr.

Weiter geht es mit der Verhandlung am 15. November. Geplant sind für diesen Tag weitere Zeugeneinvernahmen, auch ein Sachverständigengutachten soll erörtert werden.

(APA/Red)

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