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Sind Winterreifen schon jetzt sinnvoll? Das sagt der ÖAMTC.

12-09-2024, 12:34

In einigen Regionen Österreichs wird in den nächsten Tagen verstärkt Schneefall und winterliche Straßenverhältnisse erwartet.

"Auch, wenn die situative Winterreifenpflicht erst am 1. November beginnt, kann es durchaus notwendig sein, bereits jetzt auf Winterreifen umzusteigen", erläutert Matthias Wolf, Verkehrsjurist beim ÖAMTC und rät dazu, die Wettervorhersage genau zu verfolgen.

ÖAMTC: Vollkaskoversicherung kann Zahlung bei Sommerreifen verweigern

Wolf erläutert weiter: "Es ist nicht strafbar, außerhalb der Winterreifenpflicht, auch bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, mit Sommerreifen zu fahren. Allerdings kann die Polizei Zwangsmittel anwenden und jene, die eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, an der Weiterfahrt hindern." Fährt man mit Sommerreifen und wird unerwartet mit winterlichen Straßenbedingungen konfrontiert, so besteht laut Wolf auch die Option, "Schneeketten an der Antriebsachse zu montieren". Doch Achtung: "Sobald die schneebedeckte Fahrbahn endet, müssen die Ketten wieder abgenommen werden", erläutert Wolf.

"Verursacht ein Fahrzeug mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn einen Unfall, hat die Haftpflichtversicherung für Schäden anderer aufzukommen", erklärt Wolf. Die Situation wird etwas komplexer bei der Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung kann dem Fahrer des mit Sommerreifen ausgestatteten Autos eine Zahlung aufgrund von "grober Fahrlässigkeit" verweigern, insbesondere wenn zusätzliche Faktoren (z. B. überhöhte Geschwindigkeit, Handy-Nutzung während der Fahrt) hinzutreten. "Ob die Kaskoversicherung dann schlussendlich zahlt, ist eine Einzelfallentscheidung, bei der alle Umstände betrachtet werden", sagt Wolf.

Angesichts der Wetterbedingungen haben die Behörden die Möglichkeit, jederzeit eine Straßenblockade, beispielsweise aufgrund von Lawinengefahr, oder eine Schneekettenverpflichtung anzuordnen. "Wer diese Anordnungen missachtet, muss mit empfindlichen Verwaltungsstrafen rechnen. Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, greift das gerichtliche Strafrecht", betont Wolf zum Schluss.

(Red)

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