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Unwetter: Das müssen Arbeitnehmer bei Unpünktlichkeit beachten

11-09-2024, 13:57

Die vorhergesagten schweren Unwetter und heftigen Niederschläge in Österreich könnten dazu führen, dass zahlreiche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zum Wochenende verspätet am Arbeitsplatz eintreffen.

Sollten Straßen aufgrund von Überschwemmungen oder Erdrutschen durch die herannahende Kaltfront und den drastischen Wetterwechsel unzugänglich werden, brauchen Männer und Frauen keine Befürchtungen hinsichtlich arbeitsrechtlicher Folgen zu haben, wie der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) am Mittwoch bekannt gab.

Unpünktlichkeit wegen Unwetter: Arbeitnehmer müssen Chef Bescheid geben

Grundsätzlich gelte, dass Verspätungen aufgrund von Naturereignissen wie schweren Unwettern, Überflutungen oder Murenabgängen keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben dürfen. "Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", sagte ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller. Allerdings müssten die Arbeitnehmenden alles Zumutbare unternehmen, um rechtzeitig im Büro zu erscheinen. In diesem Fall könne der Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben nicht zum Anlass für eine Entlassung nehmen.

Allerdings dürfe nicht automatisch und ohne Absprache zu Hause geblieben werden. "Außerdem muss der Arbeitgeber vom Zuspätkommen oder der Verhinderung informiert werden", so Müller. Sollte Kindergarten oder Schule im Katastrophenfall geschlossen bleiben und keine andere Betreuung organisierbar sein, dürfen Eltern daheim bleiben. "Ich bin verpflichtet, meine Fürsorgepflicht wahrzunehmen und werde in dieser Zeit mit dem Kind zu Hause bleiben können - auch ohne Urlaub oder Zeitausgleich nehmen zu müssen", sagte Müller.

(APA/Red)

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