Die Beschwerdeführer gingen gegen die bescheidmäßige Festsetzung des ORF-Beitrags durch die ORF-Beitrags-Service GmbH (OBS) vor und argumentierten etwa, dass die OBS nicht befugt sei, Bescheide auszustellen. Auch sei der ORF-Beitrag unionsrechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nun eine erste, nicht rechtskräftige Entscheidung zu zwei Beschwerden veröffentlicht. Diese wurden abgewiesen, teilte das Gericht mit. Es liege keine Verletzung von Grundrechten und des EU-Beihilfenrechts vor. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sei nicht zulässig. Das Gericht schreibt von "voraussichtlich 13.000 Beschwerdeverfahren", wovon 120 beim BVwG anhängig seien.