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Schüsse in München: Teenager soll kein "klassischer Islamist" sein

6-09-2024, 10:54

Am Freitag sind nach dem mutmaßlich terroristisch motivierten Schusswechsel in München, bei dem der Angreifer von der Exekutive erschossen wurde, weitere Details über den zuletzt im Flachgau wohnhaften 18-Jährigen bekannt geworden.

Bei dem Mann handelte es sich um keinen "klassischen Islamisten". Während er sich am Donnerstag mit einer Langwaffe auf den Weg nach München machte, hatten Angehörige Abgängigkeitsanzeige erstattet.

Wie der APA aus Sicherheitskreisen bestätigt wurde, war jemand aus der Familie auf einer Salzburger Polizeiinspektion erschienen und hatte das plötzliche Verschwinden des Burschen gemeldet. Anzeichen dafür, dass dieser mit einem Karabiner älterer Bauart mit angebautem Bajonett in München das Feuer auf Polizeibeamte eröffnen würde, gab es nicht. Wie die deutsche "Bild"-Zeitung berichtete, soll der 18-Jährige das Repetiergewehr aus der Weltkriegszeit am Tag vor seiner Tat bei einem Salzburger Waffenhändler gekauft haben. Es handelte sich dabei um eine so genannte Kategorie C-Waffe.

18-Jähriger war mit Waffenverbot belegt

Der 18-Jährige war allerdings mit einem bis 2028 aufrechten Waffenverbot belegt und hätte das Gewehr daher nicht erwerben dürfen. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte im Vorjahr wegen terroristischer Vereinigung (§278b StGB) gegen ihn ermittelt. Ihm war nach einer gefährlichen Drohung gegen Mitschüler und einer damit einhergehenden Körperverletzung das Handy abgenommen worden. Bei der Durchsicht der Geräts wurden drei Videos gefunden - der damals noch Jugendliche hatte Sequenzen eines Computerspiels aufgezeichnet, bei dem er mit einem Avatar unter Verwendung der Flagge der jihadistisch-salafistischen Al-Nusra-Front spielerisch terroristische Akte nachstellte.

Aus Sicht der Polizei "bestand der Verdacht, dass er sich religiös radikalisiert hatte, online einschlägig aktiv war und sich für Sprengstoff sowie Waffen interessierte", wie die Salzburger Landespolizeidirektion dazu in einer Pressemitteilung feststellte. Dieser Verdacht erhärtete sich offenbar nicht. Das Salzburger Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) übermittelte der Staatsanwaltschaft insgesamt fünf Berichte zum 18-Jährigen. Die Salzburger Anklagebehörde stellte im April 2023 die Ermittlungen zu den Terrorvorwürfen ein. Die zuständige Verwaltungsbehörde erließ gegen den Burschen in weiterer Folge ein Waffenverbot. Der 18-Jährige trat danach bis zum Donnerstagmorgen nicht mehr polizeilich in Erscheinung.

Hausdurchsuchung am Wohnsitz des 18-Jährigen

Am Wohnsitz des 18-Jährigen in Neumarkt am Wallersee war nach dem vereitelten mutmaßlichen Terroranschlag bis weit in die Nachtstunden hinein eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Nach der APA vorliegenden Informationen wurden dabei keine weiteren Waffen und auch sonst keine verdächtigen Gegenstände - etwa Insignien von Terrororganisationen oder Propagandamaterial - entdeckt. Die Einrichtung des Zimmers des bei seinen Eltern lebenden Burschen soll keinerlei Hinweise auf einen allfälligen Bezug zu islamistischem Gedankengut aufgewiesen haben. Auch äußerlich wirkte der von der Polizei erschossene 18-Jährige nicht wie ein Islamist. Er trug keinen Bart und war mit einer roten Hose und einem mehrfarbigen Shirt bekleidet, als er sich nach München begab.

Dort waren am Freitagvormittag die Bereiche um den Tatort noch gesperrt. "Die Straßen sind frei, aber einzelne Gebäude oder Bereiche noch abgesperrt", sagte ein Münchner Polizeisprecher nach Angaben der Deutschen Presseagentur (dpa). Es fänden noch Spurensicherungsmaßnahmen statt, es handle sich nach wie vor um einen Tatort.

Die Ermittler gehen von einem versuchten Terroranschlag gegen das israelische Generalkonsulat aus. Am Donnerstag hatte sich der Anschlag auf die israelische Olympiamannschaft bei den Spielen in München 1972 zum 52. Mal gejährt. Der Schutz jüdischer und israelischer Einrichtungen in München wurde nach Angaben der Polizei nach dem vereitelten Anschlag vom Donnerstag noch einmal verstärkt.

(APA/Red)

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