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12-seitige Beschwerde gegen Billig-Shop Temu bei Bundeswettbewerbsbehörde eingereicht

4-09-2024, 08:31

Der Handelsverband hat eine zwölf Seiten umfassende Beschwerde gegen den chinesischen Discount-Marktplatz Temu bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde eingereicht. Die Vertreter der Branche werfen Temu unlautere Geschäftspraktiken vor. Man habe "unzählige Verstöße" festgestellt und festgehalten, erklärte der Geschäftsführer des Handelsverbandes, Rainer Will. Der Online-Marktplatz würde gegen mehrere Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen.

Der Handelsverband sieht falsche Behauptungen zur begrenzten zeitlichen Warenverfügbarkeit, irreführende Angaben zu Preisreduktionen und falsche Behauptungen zu angeblicher Warenknappheit. Laut den Interessensvertretern werden von Temu unter anderem "offensichtlich willkürlich sogenannte UVPs, also unverbindliche Herstellerpreisempfehlungen, angezeigt, die vermeintlich mit dem tatsächlichen Verkaufspreis deutlich unterboten werden".

Täglich 30.000 Pakete mit Billig-Waren aus Asien

"Mittlerweile kommen allein in Österreich täglich 30.000 Pakete von asiatischen Online-Plattformen an, die sich nicht an die geltenden Spielregeln halten", kritisierte Will. "Die skizzierten unlauteren Praktiken führten mutmaßlich zu millionenfachen Verkäufen, welche den heimischen Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig schädigen", schreibt der Handelsverband in seiner Beschwerde an die BWB. Man müsse gegen die von Temu eingesetzten Geschäftspraktiken vorgehen, "um einen fairen Wettbewerb auf dem österreichischen und europäischen Markt sicherzustellen".

Ende Juni hatte die Europäische Kommission von den chinesischen Online-Händlern Temu und Shein mehr Informationen zum Vorgehen gegen illegale Produkte und Manipulation von Verbrauchern verlangt. Die Brüsseler Behörde stellte ein Auskunftsersuchen auf der Grundlage eines neuen EU-Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act). Demnach sollen die chinesischen Konzerne unter anderem mehr Informationen über die Maßnahmen vorlegen, mit denen sie Verbraucher schützen.

(APA/Red.)

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