Der Gefangene soll im Dezember 2023 mit einem spitzen Stück eines Glasaschenbechers mehrmals auf das Opfer eingestochen haben. Das Urteil ist laut Gerichtsangaben nicht rechtskräftig.
Der Gefangene soll im Dezember 2023 mit einem spitzen Stück eines Glasaschenbechers mehrmals auf das Opfer eingestochen haben. Das Urteil ist laut Gerichtsangaben nicht rechtskräftig.
Durch einen Schlag auf den Hinterkopf des Opfers soll der Aschenbecher zerbrochen sein, anschließend soll der Beschuldigte mit einem spitzen Teil zugestochen haben. Das Opfer erlitt eine Schädelprellung und mehrere Schnittwunden am Hinterkopf bzw. am Nacken. Der Angeklagte soll unter dem Einfluss einer kombinierten Persönlichkeitsstörung gehandelt haben, weshalb die Staatsanwaltschaft in dem Geschworenenprozess zusätzlich zur Strafe eine Unterbringung nach Paragraf 21 Absatz zwei Strafgesetzbuch beantragt hatte. Die Geschworenen entschieden für eine Einweisung. Zudem wurde vom Gericht eine zunächst auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von acht Monaten widerrufen.
Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
(APA/Red)