Das Landesgericht Krems gibt den 9. Februar 2023 als Zeitpunkt der Tat an. Der Angeklagte soll sich damals über die Entscheidung des zuständigen Teams der Abteilung des Landesklinikums hinweggesetzt haben.
Das Landesgericht Krems gibt den 9. Februar 2023 als Zeitpunkt der Tat an. Der Angeklagte soll sich damals über die Entscheidung des zuständigen Teams der Abteilung des Landesklinikums hinweggesetzt haben.
Geplant war für die ältere Dame ein endoskopischer Eingriff am Harnleiter. Stattdessen eröffnete der Mediziner die Bauchhöhle. Während des Eingriffs kam es zu einer Blutung, in deren Folge ein Gefäß abgeklemmt wurde. Dies führte jedoch nach Angaben der Anklage zu Durchblutungsproblemen im linken Bein, was die Amputation des Oberschenkels zur Folge hatte. Schließlich verstarb die 79-Jährige an einem Herz-Kreislauf-Versagen.
(APA/Red)