Ex-BZÖ-Politiker Grosz äußerte in einer Fernsehshow im Jahr 2023 über Söder: "Ich leg noch einmal 36.000 Euro drauf und sag noch einmal, dass es der größte Trottel ist, der mir je in meinem ganzen Leben begegnet ist."
Ex-BZÖ-Politiker Grosz äußerte in einer Fernsehshow im Jahr 2023 über Söder: "Ich leg noch einmal 36.000 Euro drauf und sag noch einmal, dass es der größte Trottel ist, der mir je in meinem ganzen Leben begegnet ist."
Grosz sah darin "einen ungeheuerlicher Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit". Derartiges kenne man "nur aus autokratischen Regimen", hielt Grosz in einem Mail an die APA fest. "Eine österreichische Politsendung ein Jahr nach der Ausstrahlung anzuzeigen, zeigt, dass Söder offensichtlich jede meiner Regungen und Äußerungen screenen lässt um den Druck auf mich zu erhöhen. Söder geht es darum, Kritiker mit der Keule der Justiz zu verängstigen. Dass er jetzt auch noch versucht, das österreichische Fernsehen und eine Politiksendung zu zensieren, geht eindeutig zu weit." Von Söder lasse er sich nicht kriminalisieren, meinte Grosz. Er nehme den Fehdehandschuh auf. "Meine Anwälte werden sich um Söder kümmern."
Im dem angegriffenen Ausschnitt der Sendung "Fellner Live - Grosz vs. Bohrn Mena" auf oe24.tv hätten die Diskutanten die Migrationspolitik Söders kurz vor der bayerischen Landtagswahl im Jahr 2023 "kontrovers und dem Format entsprechend überspitzt diskutiert", räumte Grosz ein. "Es ist bemerkenswert, dass ein deutscher Politiker ein österreichisches TV-Politformat zu zensieren versucht und damit direkt in die journalistische Freiheit und freie Meinungsäußerung einer Politdiskussion eingreift."
Grosz in erster Instanz
Das Ermittlungsverfahren wird von der Generalstaatsanwaltschaft München geführt, bestätigte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presseagentur dpa. Grosz war bereits als Gast beim politischen Aschermittwoch der extrem rechtspopulistischen AfD (Alternative für Deutschland) Anfang 2023 in Niederbayern ausfällig gegenüber Söder geworden und hatte den bayerischen Ministerpräsidenten unter anderem als "Södolf" bezeichnet. Das Amtsgericht Deggendorf verurteilte Grosz deshalb zu einer Geldzahlung von knapp 15.000 Euro. Zuvor hatte Grosz einen Strafbefehl über 36.000 Euro erhalten, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Auch gegen das Gerichtsurteil ging er in Berufung, ein Termin für diese Verhandlung ist nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bisher nicht bekannt.
Grosz wird am kommenden Montag beim politischen Frühschoppen auf dem Gillamoos-Volksfest erneut als Gast der AfD in Niederbayern erwartet. Der Strafantrag sei gestellt worden, wenige Tage nachdem die Pläne für den neuerlichen Auftritt bekanntgegeben worden seien. "Das stinkt nach vorauseilendem Gehorsam oder gar einer Weisung und unerlaubter Einflussnahme auf die Justiz", heißt es in der Mitteilung von Grosz, die auch der dpa vorlag. Grosz geht davon aus, dass die von ihm getroffene Aussage durch das Recht auf freie Meinungsäußerung im politischen Diskurs gedeckt ist. Politiker müssten im Rahmen der Machtkritik bereit sein, mehr einzustecken als Privatpersonen. Die Bayerische Staatskanzlei wollte sich nicht zu der Angelegenheit äußern. Grosz hat mehrere Funktionen bei der FPÖ und dem BZÖ ausgeübt. 2022 kandidierte er für die Wahl zum Bundespräsidenten und erhielt 5,6 Prozent der Stimmen.
(APA/Red)