Im Jahr 2025 werden die Pensionen um 4,6 Prozent steigen. Nach der Veröffentlichung der Juli-Inflation durch die Statistik Austria steht dieser Wert nun fest.
Die Regierung hatte sich zuletzt darauf geeinigt, den gesetzlichen Anpassungsfaktor für die jährliche Pensionsanpassung zu übernehmen. Nicht einverstanden zeigte sich Peter Kostelka, Präsident des SPÖ-nahen Pensionistenverbandes, in einer Aussendung. Die Erhöhung reiche nicht, "um Altersarmut Einhalt zu gebieten", hieß es.
Kostelka: Regierung sei dabei, "auch ihre letzte Chance zu verpassen"
Die Regierung sei dabei, "auch ihre letzte Chance zu verpassen", sagte Kostelka am Dienstag. Denn im Regierungsübereinkommen hätte sie sich dazu bekannt, Altersarmut zu reduzieren. "Um dieses Ziel noch zu erreichen, müsste die Ausgleichszulage endlich über die Armutsgrenze angehoben werden", so Kostelka.
Der Verbandspräsident sah zudem noch weitere "offene Baustellen". Damit meinte er etwa die "komplette Abschaffung der völlig sinnlosen Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nach Pensionsantritt". Diese Regelung ist aktuell ausgesetzt und soll das auch bis 2026 bleiben. Dadurch erhalten alle, die in Pension gehen, bereits im nächsten Jahr die volle Pensionserhöhung.
Weiters forderte Kostelka eine "dauerhafte Schutzklausel vor Pensionskürzungen" wegen der Inflation, eine "Generalsanierung der betrieblichen Pensionen", und die "Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages". Ihm ist wichtig, "nicht am gesetzlichen Pensionsalter zu rütteln, sondern endlich eine altersgerechte Arbeitswelt zu schaffen".
Pensionen steigen 2025 um 4,6 Prozent
Grundlage für die Berechnung des Richtwerts zur Pensionserhöhung für 2025 durch das Sozialministerium ist die durchschnittliche Steigerung des Verbraucherpreisindex. Dazu wird das arithmetische Mittel der von Statistik Austria veröffentlichten zwölf Jahresinflationsraten von August 2023 bis Juli 2024 verwendet.
Die Regierung hatte bereits im Juli bekanntgegeben, dass die Pensionen 2025 um den gesetzlichen Anpassungsfaktor erhöht werden. Das gilt bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro monatlich. Darüberliegende Pensionen erhalten den Anpassungsfaktor nur bis zu diesem Betrag. Der Faktor wird auch für die Valorisierung von Familien- und Sozialleistungen sowie die Erhöhung von Politikerbezügen verwendet.