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Enkelin missbraucht: Zwölf Jahre Haft

13-08-2024, 16:01

Ein Deutscher (70) ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine Enkeltochter schwer sexuell missbraucht haben soll. Ihm war zudem vorgeworfen worden, das Mädchen und seine zwei Enkelsöhne regelmäßig geschlagen zu haben. Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig.

Die Vorwürfe räumte der unbescholtene 70-Jährige teilweise ein, ruderte dann aber immer wieder zurück und schwächte seine Angaben ab. So gab er zu, die Kinder teilweise geschlagen zu haben, betonte aber, dass er kein Gewalttäter sei. Die Kinder waren bei ihm in Kärnten aufgewachsen, die Kindsmutter - also die Tochter des Angeklagten - hätte sich währenddessen um ihre Karriere gekümmert.

Der Angeklagte verstieg sich auch, was die Missbrauchsvorwürfe angeht, in hanebüchene Erklärungen, wie etwa, dass er mit seiner Enkeltochter "Aufklärungsunterricht" betreiben wollte - erklärte dann aber, so schlimm wie das zu Beginn der Taten zwölfjährige Mädchen es ausgesagt habe, seien die Übergriffe nicht gewesen. Er vermutete, dass seine Enkeltochter beeinflusst worden sein könnte. Das Mädchen leidet unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung, wurde vor Gericht erläutert.

Mann schuldig gesprochen

Nach kurzer Beratung sprach der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi den Mann schließlich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Blutschande, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und fortgesetzter Gewaltausübung schuldig. Das Mädchen habe schwere Schäden davongetragen: "Außer dem sexuellen Missbrauch durch Sie haben wir keine andere Erklärung für die posttraumatische Belastungsstörung", erklärte Kugi, der Strafrahmen lag bei fünf bis 15 Jahren Haft.

Das Urteil habe sich auf die Ermittlungsergebnisse und nicht zuletzt auf die Angaben des Mädchens gestützt: "Sie hat einen glaubhaften Eindruck gemacht und die Vorfälle, die sich über Jahre gezogen haben, detailliert geschildert", so Kugi. Man habe gar keinen Zweifel, dass der Angeklagte seine Enkelkinder auch geschlagen hatte, was auch durch die Aussage eines Enkelsohnes deutlich geworden sei. Schlussendlich habe vor allem die Enkelin kein Motiv, ihren Großvater zu Unrecht zu beschuldigen. Und: "Ihre Vorliebe für junge Mädchen haben wir ja auf TikTok gesehen, wo Sie sich Videos von leicht bekleideten Mädchen angesehen haben", so der Richter.

Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet

Der 70-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwältin Karin Schweiger gab keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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