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Gesetz zu Messenger-Überwachung in Begutachtung

13-08-2024, 12:06

Nach der Zustimmung des grünen Koalitionspartners wird Innenminister Karner seinen Gesetzesvorschlag zur Kontrolle von Nachrichtendiensten "sehr rasch" zur Begutachtung vorlegen.

"Das hätte man schon früher haben können und wäre auch notwendig gewesen", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im APA-Interview. Immerhin gebe es den Vorschlag seit Februar: "Aber besser jetzt als gar nicht."

Gesetz zu Messenger-Überwachung: Beschluss vor NR-Wahl offen

Karner betonte, dass man hier einen Schritt weiter kommen müsse, damit die Polizei geeignete Instrumente in der Hand habe. Die Exekutive brauche in Sachen Überwachung zeitgemäße moderne Mittel. Ob sich ein Beschluss noch vor der Wahl ausgehen wird, ließ der Minister offen. Sein Ziel sei eine Änderung "so rasch als möglich". Die Grünen hatten gestern auch Zustimmung zu besseren Sicherheitsüberprüfungen von Personal bei Großveranstaltungen signalisiert. Karner ist damit zufrieden: "Ich höre mit großer Genugtuung, dass die Grünen auch in dieser Frage Verschärfungen wollen."

Bisher sei hier vieles am Datenschutz gescheitert. Zwar hätten Security-Unternehmen über die Schleife der Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Magistrate zu einschlägigen Informationen kommen können. Doch wenn dies künftig über den direkten Weg zur Polizei gehen könnte, "soll mir das sehr recht sein", betonte der Innenminister: "Weil was schnell geht, geht auch besser."

Karner: "Ich halte nicht viel von Schnellschüssen."

Karner gab weiters zu bedenken, dass bei Personal außerhalb der Security entsprechende Personalabfragen bisher gar nicht möglich gewesen seien. Bei größeren Veranstaltungen, die gewisse sicherheitsbehördliche Auflagen hätten, kann sich der Minister aber entsprechende Abgleichungen vorstellen.

Auf Details, etwa ob einschlägig vorbestrafte Personen für manche Aufgaben bei Events gar nicht mehr zugelassen werden sollen, wollte sich Karner vorläufig nicht einlassen: "Ich halte nicht viel von Schnellschüssen." Hier brauche es auch eine entsprechende Einbindung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern. Eine überschießende Regel wolle er ohnehin nicht. Der Fokus von ihm liegt auf Großveranstaltungen.

(APA/Red)

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